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Auf dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Praxistipps für Arzt- und Zahnarztpraxen.

„Desinfektion: kurz und knapp“.

Herausgegeben von VAH und CoC.
Hier geht es um Fragen zur chemischen Desinfektion, die von Arzt- und Zahnarztpraxen beispielsweise an Hygieneberaterinnen und -berater der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder auch an Mitarbeitende des Öffentlichen Gesundheitsdiensts gestellt werden.


Die Fragen werden gemeinsam vom "Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung" (CoC) und dem VAH bzw. Mitgliedern der Kommission für Praktische Hygiene gesichtet und anschließend im Sinne von „Micro-Lerneinheiten" in Kurzform beantwortet. Die Praxistipps von VAH und CoC geben die Meinung der Autorinnen und Autoren wieder.


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Händedesinfektionsmittel, Unterschied zwischen Aufbrauchfrist und Verfalldatum

Frage: Was ist der Unterschied zwischen Verfalldatum und Aufbrauchfrist bei einem Händedesinfektionsmittel?

Antwort:
Das Verfalldatum (auch: Verfallsdatum, Haltbarkeitsdatum) bezieht sich auf die Haltbarkeit der ungeöffneten Packung. Der Hersteller gewährleistet bei ordnungsgemäßer Lagerung die Qualität, Wirksamkeit und Stabilität des ungeöffneten Produkts bis zu diesem Datum.
Die Angabe des Verfalldatums ist für die Hersteller für alle Händedesinfektionsmittel grundsätzlich verpflichtend. Das Verfalldatum muss auf der Verpackung, z.B. auf dem Etikett oder ggf. dem Merkblatt, angebracht sein.

Die Aufbrauchfrist (auch: Aufbrauchsfrist, Anbruchsfrist) bezieht sich auf die Haltbarkeit nach Öffnung der Packung.
Die Stabilität und Haltbarkeit nach Öffnung ist von vielen Faktoren, dem Wirkstoff und den Anwendungsbedingungen vor Ort abhängig. Daher kann die Aufbrauchfrist nicht pauschal mit dem Verfalldatum gleichgesetzt werden.
Die Verpflichtung der Hersteller, Angaben zur Aufbrauchfrist zu machen, unterscheidet sich nach rechtlicher Einstufung* des Händedesinfektionsmittels:  ·    

  • Für Produkte, die als Arzneimittel zugelassen wurden, ist die Angabe der Aufbrauchfrist für Hersteller verpflichtend.
  • Für Produkte, die als Biozide registriert oder zugelassen sind, ist die Angabe der Aufbrauchfrist für Hersteller nicht grundsätzlich verpflichtend (siehe Zusatzinformation zur rechtlichen Einstufung). Fehlt die entsprechende Angabe, sollte diese daher beim Hersteller nachgefordert werden. Das Ableiten von Aufbrauchfristen von anderen Produkten mit ähnlichen Wirkstoffen ist nicht pauschal möglich.

Dr. med. Britt Hornei, Oberhausen, Carola Ilschner, Bonn (Februar 2025)

Literaturhinweise

Hornei B, Gebel J, Ilschner C. Verfalldatum, Ablaufdatum, Haltbarkeit, Anbruchfrist, Aufbrauchfrist von Händedesinfektionsmitteln – Was ist was und was muss wie und wann dokumentiert werden? HygMed 2025;50(1):19-21. 

*Zusatzinformation:
Bis 2016 wurden Händedesinfektionsmittel als Arzneimittel zugelassen. Für sie gilt Bestandsschutz und sie unterliegen dem Arzneimittelrecht. 
Seit 2016 werden Händedesinfektionsmittel als Biozide der Produktart 1 eingestuft und unterliegen der Biozid-Verordnung (EU Nr. 528/2012). Biozidprodukte, die in Deutschland auf dem Markt bereitgestellt werden, müssen entweder zugelassen oder, wenn sie den Übergangsregelungen unterliegen, registriert sein.

Händedesinfektionsmittel, Dokumentation von Aufbrauchfrist und Verfalldatum

Frage: Welche Dokumentationspflichten bestehen für Aufbrauchfristen und Verfalldaten von Händedesinfektionsmitteln?

Antwort:
Verfalldaten für Händedesinfektionsmittel sind von den Herstellern verpflichtend anzugeben. Die Angabe der Aufbrauchfrist, also der Frist nach Öffnung der Packung, ist nicht verpflichtend, sofern es sich bei den Produkten um Biozide handelt.

Fehlt die Angabe der Aufbrauchfrist, ist zu empfehlen, diese vom Hersteller nachzufordern. Aufbrauchfrist und Verfalldatum sind nicht pauschal gleichzusetzen.
Nach Ablauf des Verfalldatums oder der Aufbrauchfrist darf das Desinfektionsmittel nicht mehr verwendet werden, weil der Hersteller danach die Qualität nicht mehr gewährleistet.
Gemäß der Empfehlung zur Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am RKI müssen Nutzer von Kitteltaschenflaschen die Flaschen mit dem Anbruchdatum beschriften. Zudem wird gefordert, dass das Anbruch- oder das Ablaufdatum auf der Flasche im Desinfektionsmittelspender oder separat dokumentiert wird. In Bereichen mit hohem Desinfektionsmittelverbrauch kann gemäß KRINKO die Einhaltung der Fristen auch über die Verbrauchsstatistik nachgewiesen werden.
Hintergrund dieser Dokumentation ist die Einhaltung der Aufbrauchfrist. Sie muss entsprechend gewährleistet sein bzw. kontrolliert werden. Dies gilt insbesondere für Händedesinfektionsmittel auf der Basis instabiler Wirkstoffe (z.B. Aktivchlor) oder in Situationen, in denen dieselben offenen Gebinde über Monate hinweg verwendet werden.
Dr. med. Britt Hornei, Oberhausen, Carola Ilschner, Bonn (März 2025)

Literaturhinweise
Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am RKI. Händehygiene im Gesundheitswesen. Bundesgesundheitsbl 2016;59:1189–1220. Doi:10.1007/s00103-016-2416-6

Hinweis: Die Kommission wurde 2024 umbenannt in Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe

Hornei B, Gebel J, Ilschner C.
Verfalldatum, Ablaufdatum, Haltbarkeit, Anbruchfrist, Aufbrauchfrist von Händedesinfektionsmitteln – Was ist was und was muss wie und wann dokumentiert werden?
HygMed 2025;50(1):19-21.a

Flächendesinfektion, Verfahren zur Wischdesinfektion

Frage: Wir sind gerade dabei, unsere Flächendesinfektion umzustellen. Bislang setzen wir jeden Tag einen Eimer mit Desinfektionslösung an und wischen die Flächen mit einem textilen Lappen. Für unsere großen Flächen ist dies ganz praktisch, jedoch nicht für die kleinen Flächen. Welche praktischen Möglichkeiten gibt es noch?

Antwort:
Zur Wischdesinfektion von Flächen bieten sich verschiedene Methoden an:

  • Eimer-Eintauch-Methode: Ansetzen der Desinfektionsmittellösung gemäß Herstellerangaben durch Dosierung eines Konzentrats in kaltem Wasser. Die Standzeit beträgt in der Regel einen Arbeitstag. Weder Mehrweg- noch Einwegtextilien dürfen erneut in die Lösung eingetaucht werden. Diese Methode eignet sich für große Flächen und häufige Desinfektionsintervalle.
  • Ready-to-use Tücher: Einwegpackung zur direkten Tuchentnahme (z.B. Flowpacks) oder zum Nachfüllen für Tuchspendersysteme. Die Standzeit richtet sich nach den Angaben der Hersteller. Auf konsequentes Verschließen der Verpackung ist zu achten, um das Verdunsten der Gebrauchslösung und einen Eintrag von Mikroorganismen zu vermeiden. Diese Methode eignet sich insbesondere bei kleinen Flächen.

  • Selbstgetränkte Einwegtücher:Trockene Tuchrollen werden mit Desinfektionsmittellösung (ready-to-use oder selbst angesetzt) in Tuchspendersystemen getränkt. Die Standzeit beträgt in der Regel 28 Tage (Herstellerangaben beachten). Die Spendersysteme können vor der Wiederbefüllung nach Vorgaben der KRINKO-Empfehlung zur Flächendesinfektion und unter Beachtung der Herstellerangaben aufbereitet werden, die aber für eine Arzt- oder Zahnarztpraxis nur schwer umsetzbar sind. Daher sind Bag-in-Box-Systeme eine praktikable Option. Diese Methode eignet sich sowohl für größere als auch für kleinere Flächen und gelegentliche Desinfektionsintervalle.

Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Methoden sind gegeneinander abzuwägen (z. B. Aufbereitung, Abfallaufkommen, Praktikabilität, Kosten, Materialkompatibilität). Die eingesetzten Textilen und die Desinfektionsmittel müssen miteinander kompatibel sein (siehe Herstellerangaben).

Dr. med. Britt Hornei, Oberhausen, Priv.-Doz. Dr. med. Christian Brandt, Heidelberg (September 2024)

Literatur und weiterführende Informationen

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Gummiseptum, Desinfektion mit Hautantiseptikum

Frage: Für die Zubereitung von Injektions- und Infusionslösungen muss vor dem Einstechen der Entnahmekanüle in die Injektions- bzw. Infusionsflaschen das Gummiseptum der Flasche desinfiziert werden. Ist hierfür ein Hautantiseptikum geeignet?

Antwort: Ja, ein Hautantiseptikum ist hierfür geeignet. Es werden typischerweise die gleichen Hautantiseptika verwendet (aufgesprüht oder wischend aufgebracht) wie bei invasiven Eingriffen, z. B. Injektionen und Punktionen. In Bezug auf Anwendung und Einwirkzeiten der Präparate sind immer die Herstellerangaben zu beachten. Hautantiseptika müssen eine geprüfte Wirksamkeit z. B. nach der VAH-Listung aufweisen.
Eine Ausnahme der Desinfektion des Gummiseptums vor Entnahme der Lösung besteht, wenn der Hersteller der Injektions- bzw. Infusionsflaschen die Sterilität des Gummiseptums unter der Abdeckung garantiert.
Das Mittel und die Einwirkzeit sind im praxiseigenen Hygieneplan bzw. im Reinigungs- und Desinfektionsplan zu beschreiben und bei Produktwechsel anzupassen.

Dr. med. Britt Hornei, Oberhausen, Olga Idt, Bonn (November 2024)

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MRSA, Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln

Frage: Sind Desinfektionsmittel, die für das manuelle Eintauchverfahren für Instrumente oder für die Flächendesinfektion vorgesehen sind, auch gegen MRSA wirksam?

Antwort: Sind die Produkte VAH-zertifiziert und damit in der VAH-Liste aufgeführt, sind sie auch gegen Staphylococcus aureus getestet und für wirksam befunden worden. Der Resistenzmechanismus des Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) beeinflusst die Wirksamkeit von ß-Laktam-Antibiotika, aber nicht die Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln, die in der zertifizierten Konzentration-Zeit-Relation eingesetzt werden. Deshalb sind VAH-zertifizierte Desinfektionsmittel bei vorschriftsmäßiger Anwendung gegen MRSA wirksam. Dies gilt für alle VAH-zertifizierten Produkte, unabhängig vom Anwendungsbereich (Hände, Haut, Fläche, Instrumente, Wäsche).

Dr. med. Britt Hornei, Oberhausen, Prof. Dr. med. habil. Sabine Gleich, München (August 2024)

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Noroviren, Wirkspektrum begrenzt viruzid PLUS

Frage: Ich führe eine hausärztliche Praxis und muss – insbesondere in den Wintermonaten – mit dem regelmäßigen Auftreten des Noro-Virus rechnen. Meine Recherche ergab, dass für diese Erreger der Wirkbereich „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ erforderlich ist. Wie finde ich geeignete Hände- und Flächendesinfektionsmittel?

Antwort:

Es ist richtig, dass der Wirkbereich begrenzt viruzid PLUS notwendig ist, um Noroviren zu inaktivieren. Viruzide Desinfektionsmittel sind ebenfalls gegen Noroviren wirksam. Am einfachsten ist es, wenn die Produkte ein VAH-Zertifikat für diese Wirkbereiche haben, da die Wirksamkeit dann von unabhängigen Expertinnen und Experten nach den aktuellsten Anforderungen und dem aktuellen Stand der Wissenschaft bestätigt wurde.

Sind in der VAH-Liste online keine passenden Produkte mit diesen zusätzlichen Wirkspektren zu finden, empfiehlt sich ein Produkt mit dem Wirkspektrum begrenzt viruzid PLUS, das gemäß den Herstellerangaben nach den aktuell geltenden Normen geprüft wurde (siehe Tabelle):

Händedesinfektionsmittel Quantitativer Suspensionsversuch Methode DVV/RKI 2008 oder 2015 bzw. DIN EN 14476 und praxisnaher Test DIN EN 17430 (spätestens ab 2026)
Flächendesinfektionsmittel Quantitativer Suspensionsversuch Methode DVV/RKI 2008 oder 2015 bzw. DIN EN 14476 und praxisnaher Test, DVV-Leitlinie 2012 oder DIN EN 16777


Zur Sicherung der Objektivität ist es wesentlich, dass die Wirksamkeitsprüfungen von Laboren durchgeführt werden, die von den Herstellerfirmen unabhängig sind. Die Prüflabore müssen über die notwendige Kompetenz verfügen, die z.B. durch Akkreditierung nach DIN ISO EN 17025 nachgewiesen werden kann. Entsprechende Labore sind z.B. in den Labor- bzw. Gutachterlisten des VAH aufgeführt [1]. Informationen zu den Prüfungen sowie die Gutachten sind üblicherweise nicht frei verfügbar, sondern müssen von den Herstellern direkt angefragt werden. Diese Vorgehensweise entspricht auch den Grundsätzen der infektionshygienischen Überwachung durch Gesundheitsbehörden gemäß der Stellungnahme der KRINKO von 2023 [2].

Dr. med. Britt Hornei, Dr. med. Anne Marcic, Dr. rer. nat. Maren Eggers (Dezember 2024)

Literaturhinweise

1.  Laufend aktualisierte Liste der vom VAH anerkannten Laboratorien und Gutachter. Abgerufen am 25.11.2024  
2.  Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO). Stellungnahme der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu Anforderungen an Desinfektionsmittel für den Einsatz in infektionshygienisch sensiblen Bereichen Epid Bull 2023;23:22-26 | DOI 10.25646/11517. Abgerufen am 25.11.2024

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Schleimhautantiseptika, VAH-Listung

Frage: Wir sind eine gynäkologische Praxis und waren letzte Woche auf einer Hygieneschulung. In dieser Schulung wurde auch die VAH-Listung der Desinfektionsmittel angesprochen, woraufhin wir unsere Produkte in der Praxis genauer angesehen haben. Das von uns verwendetet Händedesinfektionsmittel finden wir in der Liste – mit diesem Produkt sind wir also auf der sicheren Seite. Allerdings finden wir die von uns eingesetzte Schleimhautantiseptik nicht in der Liste. Ist dieses evtl. gar nicht geeignet?

Antwort:

Die Zertifizierung und Listung des VAH umfasst Produkte für die Händedesinfektion, die Hautantiseptik, die Flächendesinfektion, die Instrumentendesinfektion im Eintauchverfahren und die Wäschedesinfektion. Schleimhautantiseptika werden nicht vom VAH zertifiziert.
Bitte entnehmen Sie die für Sie relevanten Aussagen aus den Produktinformationen des Schleimhautantiseptikums oder wenden Sie sich an die Sie beratende Apotheke.
Wenn es sich bei dem Antiseptikum um ein Arzneimittel handelt, ist grundsätzlich von einer sicheren Wirksamkeit auszugehen.
Weiterführende Fachinformationen finden Sie beispielsweise auch im kostenfrei zugänglichen Arzneimittelinformationssystem des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Ausführliche Erläuterungen zu einzelnen antiseptischen Wirkstoffen finden Sie im Konsensus-Papier zur Wundantiseptik aus dem Jahr 2018 (Kramer et al., Consensus on Wound Antisepsis: Update 2018).

Literatur und weiterführende Informationen

AMIce – Der öffentliche Teil enthält Teile des Arzneimittel-Informationssystems (AMIce), das von den für die Arzneimittelzulassung zuständigen Bundesoberbehörden BfArM, BVL und PEI aktualisiert und gepflegt wird

Kramer A, Dissemond J, Kim S, Willy C, Mayer D, Papke R, et al. Consensus on Wound Antisepsis: Update 2018. Skin Pharmacol Physiol. 2018;31(1):28-58. doi: 10.1159/000481545. Epub 2017 Dec 21. PMID: 29262416

Die deutschsprachige Veröffentlichung dieses Konsensus-Papiers erschien in der Zeitschrift Wundmanagement, Supplement 1/2019: Kramer et al. Auswahl von Wundantiseptika – Aktualisierung des Expertenkonsensus 2018. mhp Verlag GmbH, Wiesbaden

Dr. med. Britt Hornei, Oberhausen, Dr. rer. nat. Jürgen Gebel, Bonn (Oktober 2024)

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Sprühdesinfektion

Frage: Wir desinfizieren unsere Flächen, indem wir das Mittel aufsprühen und einwirken lassen. Nun haben wir aber gehört, dass dieses Verfahren ungeeignet ist. Ist dies tatsächlich so?

Antwort:

Durch die Inhalation der Dämpfe oder Aerosole können je nach Zusammensetzung der Desinfektionsmittel ggf. gesundheitliche Belastungen entstehen. Bei großflächiger Anwendung alkoholbasierter Desinfektionsmittel im Sprühverfahren besteht zudem eine Explosions- und Brandgefahr. Daher darf die Sprühdesinfektion aus Arbeitsschutzgründen nur für kleine Flächen eingesetzt werden. Sie ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Oberflächen durch eine Wischdesinfektion nicht sicher erreicht werden können, wie bei beispielsweise bei Blutdruckmanschetten.

Darüber hinaus besteht bei der Sprühdesinfektion u.a. aufgrund von Sprühschatten eher das Risiko einer unzureichenden Benetzung der zu desinfizierenden Fläche, und es fehlt die mechanische Komponente des Wischverfahrens, die die Wirkung unterstützt.

Eine Sonderform stellt die Desinfektion mit Schäumen dar. Schäume können im Sprühverfahren (also ohne mechanische Einwirkung) oder im Wischverfahren angewendet werden. Auch hier ist unbedingt auf eine satte Benetzung der Fläche und die produktspezifischen Herstellerangaben für das Anwendungsverfahren zu achten. Teilweise ist das Auftragen einer sehr großen Menge Schaum erforderlich. Ob die Schaumdesinfektion im Vergleich zur Sprühdesinfektion mit Sprays günstiger in Bezug auf die Arbeitssicherheit einzustufen ist, ist für die einzelnen Anwendungsmöglichkeiten von Schäumen noch nicht abschließend bewertet.

Dr. med. Britt Hornei und Dipl.-MPH Olga Idt (Januar 2025)

Weitere Informationen zur Anwendung und Testung von Flächendesinfektionsverfahren mittels Schäumen:
Desinfektionsmittel-Kommission im VAH. Ergänzende Informationen zur VAH-Listung von Schäumen/Sprays zur Desinfektion von Flächen und Medizinprodukten. HygMed 2021;46(9):169-173.