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Nachdem 20 Mitgliedsstaaten über eine Zunahme von (Hände-)Desinfektionsmittel seit März 2020 berichteten, die nicht mit den notwendigen Vorgaben übereinstimmen, ruft die ECHA nun dazu auf, gegen diese Produkte vorzugehen.

Zum Kommentar

Die Schritte zum Umgang mit Kittelflaschen für eine sichere Händedesinfektion werden in dieser aktuellen Mitteilung anhand von Fotos und praxisnahen Erläuterungen gezeigt.

Zur Mitteilung

Die BAuA hat ihre Ausnahmezulassungen für Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion vom 4. und 20. März 2020 aufgehoben und durch eine neue Allgemeinverfügung vom 9. April 2020 ersetzt. In dieser sind nun auch die modifizierten WHO-Formulierungen enthalten, die in der VAH-Mitteilung „Wirksamkeit der von der WHO empfohlenen Formulierungen zur Händedesinfektion“ vom 24. März 2020 beschrieben wurden. 

Am 02. April 2020 wurde eine weitere Allgemeinverfügung veröffentlicht. Diese betrifft die "Zulassung Ethanol-haltiger, Chloramin-T-haltiger und Natriumhypochlorit-haltiger Biozidprodukte zur Flächendesinfektion zur Abgabe an und Verwendung durch berufsmäßige Verwender aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit".

Alle Ausnahmezulassungen für Hände- und Flächendesinfektionsmittel finden Sie hier

Hinweise des BfArM zur Verwendung von selbst hergestellten Masken (sog. „Community-Masken“),
medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS) sowie filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3) im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19)

Siehe auch:
Einsatz von Schutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens (Stand 31. März 2020),
BMAS, Bundesministerium für Arbeit und Soziales