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Am 02. April 2020 wurde eine weitere Allgemeinverfügung veröffentlicht. Diese betrifft die "Zulassung Ethanol-haltiger, Chloramin-T-haltiger und Natriumhypochlorit-haltiger Biozidprodukte zur Flächendesinfektion zur Abgabe an und Verwendung durch berufsmäßige Verwender aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit".

Alle Ausnahmezulassungen für Hände- und Flächendesinfektionsmittel finden Sie hier

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