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Am 4. März 2020 erschien die offizielle Mitteilung des Bundesamts für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), dass Apotheken befristet bis zum 31.08.2020 Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion herstellen dürfen, da aufgrund der Engpässe in der Versorgung mit Desinfektionsmitteln eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht.

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