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Die BAuA hat ihre Ausnahmezulassungen für Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion vom 4. und 20. März 2020 aufgehoben und durch eine neue Allgemeinverfügung vom 9. April 2020 ersetzt. In dieser sind nun auch die modifizierten WHO-Formulierungen enthalten, die in der VAH-Mitteilung „Wirksamkeit der von der WHO empfohlenen Formulierungen zur Händedesinfektion“ vom 24. März 2020 beschrieben wurden. 

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