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Auf dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Wissenschaft & Praxis.

Anwenderhinweise.

Für die sachgerechte Anwendung von Desinfektionsmitteln sind neben der Auswahl des für den jeweiligen Zweck geeigneten Desinfektionsprodukts auch die richtige Umsetzung des Anwendungsverfahrens und die Überprüfung der Desinfektionswirkung ausschlaggebend.

Die Desinfektionsmittel-Kommission im VAH beantwortet Fragen zur Desinfektion und veröffentlicht diese in der Zeitschrift „Hygiene & Medizin“ und unter „FAQ Anwenderhinweise“ auf dieser Webseite.

Die Arbeitsgruppe „Angewandte Desinfektion“ der Desinfektionsmittel-Kommission veröffentlicht ebenfalls Anwenderhinweise. Sie finden Sie unter Fachartikel bzw. im Publikationsverzeichnis.

Folgende praxisbezogene und wissenschaftlich fundierte Empfehlungen sowie behördlich relevante Vorgaben sollten bei der Anwendung von Desinfektionsmitteln Beachtung finden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):


Wir haben an dieser Stelle (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) einige Rahmenhygienepläne des Länderarbeitskreises zum Download als PDF zur Verfügung gestellt:

Händehygiene und mehr im Kita- und Grundschulalter.

Hygienemaßnahmen für Kinder und Eltern sowie spezielle Informationen für Kitas und Grundschulen, auch im Kontext „COVID-19“ finden Sie hier.

Poster.

Anleitung zur Flächendesinfektion mit Einmaltüchern (Wipes)


 

So geht’s richtig! Illustrationen der wichtigsten Schritte für eine wirksame Flächendesinfektion mit Wipes!
Zum Download (DIN A4)
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Schulung ist wichtig: Lesen Sie dazu unser Merkblatt für Ausbilder:innen in der Flächendesinfektion mit Einmaltüchern in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen!
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Zum Video

 

Zur Anleitung für die richtige Händedesinfektion


Für Profis im Gesundheitsbereich

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Für die Durchführung im Alltag und in öffentlichen Einrichtungen

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FAQ zur Anwendung.

Die Desinfektionsmittel-Kommission erhält Anwenderfragen aus einer Vielzahl von Berufszweigen. Die Beantwortung dieser Fragen stellt daher eine besondere Herausforderung dar, der sich der VAH stellen und auf diesem Weg den fachlich fundierten Dialog mit dem Anwender fördern und ausbauen will.
Die Fragen und Antworten werden von Dr. med. Britt Hornei und anderen Mitgliedern der Desinfektionsmittel-Kommission bzw. von externen Expert:innen im Tandem beantwortet. Die Antworten geben die Expertenmeinung der Autor:innen, jedoch nicht notwendigerweise den Konsens der Kommission wieder.
Anfragen von grundsätzlicher Bedeutung werden an die Kommission weitergeleitet, dort diskutiert und als Votum der Kommission verabschiedet. Diese Antworten sind durch einen entsprechenden Hinweis auf eine Konsensentscheidung kenntlich gemacht.

Die Fragen werden anonymisiert in der Zeitschrift "Hygiene & Medizin“ oder/und unter „FAQ zur Anwendung“ auf dieser Webseite sowie über den VAH-Newsletter und LinkedIn veröffentlicht.

Ein vollständiges Verzeichnis der bereits beantworteten Fragen finden Sie hier.
Richten Sie Ihre Fragen gerne an carola.ilschner@ukbonn.de

Weitere Antworten auf praxisrelevante Fragen finden Sie auch in den Veröffentlichungen und Mitteilungen der Arbeitsgruppe „Angewandte Desinfektion“, direkt in den VAH-Mitteilungen.

Altenheime

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Reinigung und Desinfektion von Kühlschränken in Altenheimen

Frage: Als Altenpfleger übe ich zusätzlich die Tätigkeit als Desinfektor aus. Dabei stellt sich die Frage, wie die Kühlschränke auf einer Altenpflegestation gereinigt bzw. desinfiziert werden. Welches Informationsmaterial und welche Richtlinien gibt es dazu?

Antwort: Altenheime und –pflegestationen unterliegen als Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung den Regeln der Küchenhygiene bzw. den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen wie z.B. der europäischen Verordnung (EG) 852/2004 mit dem darin integrierten HACCP-Konzept [1]. Spezielles Informationsmaterial oder eindeutige Vorgaben, die die Reinigung und Desinfektion von Kühlschränken in Altenpflegeheimen oder -stationen zum Gegenstand haben, finden sich darin allerdings nicht. Von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene wurde im Jahr 2018 eine Empfehlung zu Hygieneanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln in Krankenhäusern, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen und neuen Wohnformen veröffentlicht [2]. Hierin sind neben den Bereichen persönliche Hygiene, Belehrung und Schulung, Umgang mit Lebensmitteln, Lagerung und Lager, Reinigung und Desinfektion, Schädlingsbekämpfung, Entsorgung von Lebensmitteln sowie Geschirrspülmaschinen unter dem Punkt Geräte/ Utensilien Empfehlungen zum Umgang mit Kühlschränken enthalten. Danach wird eine Reinigung und Desinfektion bei sichtbarer Verschmutzung (Hinweis zum konkreten Vorgehen im Folgenden) und routinemäßig in monatlichem Zyklus empfohlen. Weiter heißt es in der Empfehlung der DGKH, dass Kühlschränke in den betreffenden Einrichtungen mindestens einmal pro Monat abgetaut werden sollen, sofern sie nicht über eine funktionierende Abtauautomatik verfügen. Es erscheint daher sinnvoll, die beiden Maßnahmen im praktischen Alltag so zu kombinieren, dass nach dem regelmäßigen manuellen Abtauprozess der Kühlschrank innen in einem Reinigungsschritt von Fett- und Speiseresten sowie von stehendem Abtauwasser befreit wird und danach eine Wischdesinfektion des Innenraums erfolgt. Anschließend wird der Kühlschrank wieder in Betrieb genommen.

Bei der Auswahl der Desinfektionsmittel stehen getestete und für wirksam befundene Desinfektionsmittel zur Verfügung, die in der Liste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) aufgeführt sind [3]. Wichtig ist, dass während des Abtauprozesses und der desinfizierenden Reinigung bis zur erneuten Inbetriebnahme des Kühlschrankes die Kühlkette der kühlpflichtigen Lebensmittel nicht unterbrochen wird, z.B. durch Umlagerung der Produkte in einen anderen Kühlschrank über den Zeitraum der Aufbereitung. Zur Dokumentation der monatlichen Aufbereitung der Kühlschränke kann ein Vermerk in der Liste zur täglichen Temperaturdokumentation sinnvoll und praktisch gut umsetzbar sein, da hier ohnehin der Abtauprozess anhand der dokumentierten Temperaturen ersichtlich ist. Die detaillierten Anweisungen an das Personal zur Aufbereitung von Kühlschränken sollten in den Reinigungs- und Desinfektionsplan der Einrichtung aufgenommen werden, in dem nach DIN 10516 zur Reinigung und Desinfektion im Lebensmittelbereich wichtige Reinigungs- und Desinfektionsverfahren festzulegen sind [4]. In Schulungen zur Lebensmittelhygiene sind allen Mitarbeitern, die mit Lebensmitteln im Sinne der Gemeinschaftsverpflegung umgehen, unter anderem die festgelegten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen gemäß DIN 10506 zur Gemeinschaftsverpflegung zu vermitteln [5].

Kühlschränke mit sogenannten antibakteriellen Beschichtungen, zum Beispiel bestehend aus Silberverbindungen, bieten nach Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) keinen zusätzlichen Schutz vor bakteriellen Kontaminationen, der eine Reduktion der empfohlenen Reinigungs- und Desinfektionsintervalle begründet [6]. In der Stellungnahme des BfR wird außerdem darauf hingewiesen, dass durch derartige Spezial-Beschichtungen von Kühlschränken mehr Silberionen auf Lebensmittel übergehen könnten, als dies im Hinblick auf die Unbedenklichkeit wünschenswert wäre.

Literatur
1. Europäisches Parlament und Rat der EU: Verordnung EG Nr. 852/2004 vom 29.4.2004. Amtsblatt der EU L 139 vom 30. 4. 2004.
2. DGKH-Sektion Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege/Rehabilitation. Empfehlung zu Hygieneanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln in Krankenhäusern, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen und neuen Wohnformen vom 01.02.2018. Download
3. DVG-Desinfektionsmittelliste für den Lebensmittelbereich
4. Deutsches Institut für Normung e.V. DIN 10516. Lebensmittelhygiene – Reinigung und Desinfektion. Beuth-Verlag, Mai 2009.
5. Deutsches Institut für Normung e.V. DIN 10506. Lebensmittelhygiene – Gemeinschaftsverpflegung. Beuth-Verlag, Juli 2018.
6. Bundesinstitut für Risikobewertung 3/2006: Antibakterielle Beschichtung in Kühlschränken: Kein Ersatz für regelmäßige Reinigung. Download

Dr. med. Johannes Tatzel, Heidenheim
Prof. Dr. Peter Heeg, Ammerbuch

Vollständig überarbeitet mit Stand Mai 2019
Erstveröffentlichung: Hengesbach B, Pitten FA. HygMed 2006; (31) 12: 578.


Behördliche Anordnung und Überwachung

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Behördliche Anordnung und Überwachung von Desinfektionsmaßnahmen

Frage: Nach §18 IfSG dürfen bei behördlich angeordneten Maßnahmen zur Desinfektion nur Mittel und Verfahren aus der Desinfektionsmittel-Liste des Robert Koch-Instituts verwendet werden. Mir ist unklar, wann dieser Paragraf zur Anwendung kommt, ob er sich auch auf Maßnahmen der behördlichen Überwachung bezieht und wann die VAH-Liste für die Auswahl von Desinfektionsverfahren hinzugezogen werden kann bzw. sollte.

Antwort
PDF zum Download

Stand 1.5.2022, online-Veröffentlichung vorab

Autorinnen
Dr. med. Anne Marcic (korrespondierende Autorin),
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Infektionsschutz, Infektions- und Krankenhaushygiene, Infektionsepidemiologie, Impfwesen, Kiel
E-Mail: anne.marcic@sozmi.landsh.de

Priv.-Doz. Dr. med. habil. Sabine Gleich
Gesundheitsreferat, Gesundheitsschutz, Hygiene und Umweltmedizin, München

Dr. Ingeborg Schwebke
Berlin


Flächendesinfektion

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Reinigung und Desinfektion in Sanitäranlagen von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge

In Erstaufnahmeeinrichtungen und entsprechenden Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete ist bei hoher Belegung und hoher Fluktuation immer mit einer erhöhten Infektionsgefahr für die Bewohner zu rechnen. Für die Sanitäreinrichtungen besteht in der Regel ein besonderer Bedarf für Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen.

Die Arbeitsgruppe Angewandte Desinfektion hat zu diesem Thema eine Mitteilung und ein Merkblatt erarbeitet, die im Mai 2022 aktualisiert wurden.

Reinigung und Desinfektion im privaten Umfeld

Die Arbeitsgemeinschaft Angewandte Desinfektion im VAH hat sich eingehend mit dem Thema Reinigung und Desinfektion im nicht-medizinischen Umfeld beschäftigt. Pauschale Empfehlungen zu Reinigung und Desinfektion von Oberflächen lassen oft Fragen offen.
Diese Handreichung richtet sich an Anwender, die keine geschulten Reinigungskräfte sind oder an Schulungspersonal. Ziel der mehrteiligen Handreichung ist es, die Qualität und Wirksamkeit solcher Maßnahmen zu erhöhen.

Teil 1: Reinigungsprodukte im Fokus: Welche gibt es? Worauf muss ich bei der Verwendung achten?
Teil 2: Reinigungstextilien im Fokus: Welche gibt es? Worauf muss ich bei der Verwendung achten?
Teil 3: Reinigungsverfahren im Fokus: Welche gibt es? Worauf muss ich bei der Verwendung achten?
Teil 4: Desinfektionsmittel im Fokus: Welche gibt es? Worauf muss ich bei der Verwendung achten?
Teil 5: Ganz konkret: Anleitung zur Reinigung und Desinfektion von Toilette und Waschbecken mit Merkblatt

Alle Teile in einer PDF-Datei finden Sie hier zum Download.

Herausgegeben von der AG Angewandte Desinfektion im VAH.

Desinfektion von Tastaturen in Arzt- und Zahnarztpraxen

Frage: Wann müssen die Tastaturen der PCs in einer Arztpraxis desinfiziert werden und womit? Ist die Desinfektion einmal täglich ausreichend? Wenn dies der Fall ist, würde ich gerne wissen, warum dies ausreicht und warum man nicht nach jeder Benutzung desinfizieren sollte (ähnlich wie bei der Händedesinfektion, die nach jedem Patientenkontakt selbstverständlich ist)? Welche Vorgehensweise würden Sie empfehlen?

Antwort:

PDF zum Download

Jede Form von Bedienfläche wird durch die Hände des Bedieners zwangsläufig zumindest transient bakteriell und viral kontaminiert. Dies gilt in besonderer Weise für Tastatur und Maus, die im Fall der Tastatur eine komplexe Oberfläche besitzen und die generell aus Gründen der Ergonomie häufig eine raue Oberfläche aufweisen. Neben Staub können sich Zelldetritus und Fett aus Haut oder Hautpflegeprodukten ablagern. Betroffen sind auch andere Formen von Eingabegeräten wie Trackballs oder Touchscreens [1–8].

Relevant wird diese Kontamination jedoch nur, wenn potenziell pathogene Erreger in infektiöser Dosis von diesen Oberflächen auf die Hände des Anwenders und von dort auf Patienten verschleppt werden. Grundsätzlich ist es sinnvoll, eine Risikobewertung durchzuführen, in welchem Maß das betreffende Gerät eine Rolle bei der Übertragung von Krankheitserregern spielen kann und wie ausgeprägt die Infektionsdisposition der Patienten in der Umgebung dieser Geräte ist [9].

Bei optimal durchgeführter hygienischer Händedesinfektion kann von einer nahezu vollständigen Inaktivierung der transienten Hautflora ausgegangen werden. Die Händedesinfektion unmittelbar nach Patientenkontakt stellt auch immer eine Händedesinfektion vor Bedienung des Computers dar. Werden Schutzhandschuhe zur Vermeidung einer Kontamination der Hände verwendet, müssen diese vor Bedienung des Computers ausgezogen und die Hände desinfiziert werden. Das bedeutet, dass „eigentlich“ keine Tastatur kontaminiert sein dürfte. Im Alltag ist eine optimale Umsetzung der Händehygiene aufgrund einer Vielzahl von Faktoren nicht immer gegeben [10–12]. Gerade um die Kontamination häufiger Handkontaktflächen bzw. des patientennahen Umfelds zu vermeiden, muss eine Verbesserung der Compliance erreicht werden. Eine routinemäßige desinfizierende Reinigung von Tastaturen, die im klinischen bzw. medizinischen Umfeld eingesetzt werden, ist a priori als Teil eines Multibarriere-Managements im Sinne der Infektionsprävention sinnvoll. Abhängig von der vom Hersteller festgelegten Zweckbestimmung des Rechners kann es sich um ein Medizinprodukt handeln. In diesen Fällen muss der Hersteller Informationen bereitstellen, die eine sichere Anwendung des Produkts ermöglichen. Diese Informationen müssen auch Angaben zur Aufbereitung enthalten.

Herkömmliche Tastaturen können aufgrund ihres komplexen Aufbaus oft nicht zuverlässig desinfiziert werden. Darüber hinaus können durch das Eindringen von Flüssigkeit Schäden an den Geräten verursacht werden.

Im Handel sind mittlerweile viele verschiedene abwasch- und desinfizierbarer Tastaturen mit und ohne integrierte Touchpads sowie wasserdichte PC-Mäuse, die einer Wisch- oder Tauchdesinfektion unterzogen werden können, erhältlich, deren Einsatz in Risikobereichen (z.B. OP, Intensivstation, etc.) empfohlen werden kann. Einige Tastaturmodelle besitzen eine vollflächig glatte Oberfläche. Dies kann die Zeit, die für eine desinfizierende Reinigung notwendig ist, erheblich reduzieren.

Desweiteren gibt es desinfizier- und teilweise auch dampfsterilisierbare Tastaturhüllen für bestehende Systeme. Wichtig beim Auswahlprozess des passenden Modells ist, dass auf die Angaben der Hersteller zur Desinfektionsmittelauswahl geachtet wird. Dabei soll es sich um Flächendesinfektionsmittel handeln, deren Wirksamkeit durch ein VAH-Zertifikat bzw. eine VAH-Listung bestätigt ist. Auch soll das Produkt zumindest begrenzt viruzid sein. In Abhängigkeit von der epidemiologischen Situation (z. B. Noro- oder Rotavirus-Infektionen) kann es notwendig sein, ggf. zeitlich begrenzt ein Produkt mit dem Wirkspektrum begrenzt viruzid plus oder viruzid zu verwenden [4].

Befindet sich die Tastatur (das Gleiche gilt für Zubehörgeräte wie Computermaus) in unmittelbarer Umgebung eines infektionsgefährdeten Patienten oder in einem Risikobereich (OP), dann sollte die Desinfektion arbeitstäglich durchgeführt werden [13]. Eine intermittierende Bestrahlung von Computer-Eingabegeräten mit ultraviolettem Licht kann in Abhängigkeit von den gewählten Bestrahlungszyklen zwar die arbeitstägliche Wischdesinfektion ersetzen und zu einer erheblichen Reduktion der mikrobiellen Belastung von Tastaturen führen [14], allerdings steht dem ein relativ hoher technischer Aufwand und die weiterhin bestehende Notwenigkeit zur Reinigung in regelmäßigen Abständen gegenüber.

In jedem Falle aber bleibt festzuhalten, dass die Desinfektion der Tastatur eine flankierende Maßnahme der Infektionsprävention ist, die eine konsequente Händehygiene allenfalls ergänzt.

Literatur
1. Hartmann B, Benson M, Junger A et al. Computer keyboard and mouse as a reservoir of pathogens in an intensive care unit. J Clin Monit Comput 2004;18(1):7–12.
2. Fukada T, Iwakiri H, Ozaki M. Anaesthetists‘ role in computer keyboard contamination in an operating room. J Hosp Infect 2008;70(2):148–53.
3. Dumford DM 3rd, Neradzic MM, Eckstein BC, Donskey CJ. What is on that keyboard? Detecting hidden environmental reservoirs of Clostridium difficile during an outbreak associated with North American pulsed-field gel electrophoresis type 1 strains. Am J Infect Control 2009. 37(1):15–9.
4. Clay S, Maherchandani S, Malik YS, Goyal SM. Survival on uncommon fomites of feline calicivirus, a surrogate of noroviruses. Am J Infect Control 2006;34(1):41–3.
5. Hospital computer keyboards and keyboard covers harbor potentially harmful bacteria. Hosp Health Netw 2005;79(5):81–2.
6. Engelhart S, Fischnaller E, Simon A, Gebel J, Büttgen S, Exner M. Microbial contamination of computer user interfaces (keyboard, mouse) in a tertiary care centre under conditions of practice. HygMed 2008;33(12):456–459.
7. Wilson AP, Ostro P, Magnussen M, Cooper B, Keyboard Study Group. Laboratory and in-use assessment of methicillin-resistant Staphylococcus aureus contamination of ergonomic computer keyboards for ward use. Am J Infect Control 2008;36(10):e19–25.
8. Koscova J, Hurnikova Z, Pistl J, Degree of Bacterial Contamination of Mobile Phone and Computer Keyboard Surfaces and Efficacy of Disinfection with Chlorhexidine Digluconate and Triclosan to Its Reduction. Int J Environ Res Public Health 2018; 15(10).
9. Robert Koch-Institut, Was ist beim Einsatz von Personal Computern (PC) und Notebooks im Bereich der Patientenversorgung in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu berücksichtigen? https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/ThemenAZ/C/Computertastatur.html
10. Boyce JM, D. Pittet D. Guideline for Hand Hygiene in Health-Care Settings: recommendations of the Healthcare Infection Control Practices Advisory Committee and the HICPAC/SHEA/APIC/IDSA Hand Hygiene Task Force. Infect Control Hosp Epidemiol 2002;23(12 Suppl):S3–40.
11. Wilson AP, Hayman S, Folan P et al. Computer keyboards and the spread of MRSA. J Hosp Infect 2006;62(3):390–2.
12. Rutala WA, White MS, Gergen MF, Weber DJ. Bacterial contamination of keyboards: efficacy and functional impact of disinfectants. Infect Control Hosp Epidemiol 2006;27(4):372–7.
13. Kramer A, Schwebke I, Kampf G. How long do nosocomial pathogens persist on inanimate surfaces? A systematic review. BMC Infect Dis 2006;6:130.
14. Gostine A, Gostine D, Donohue C, Carlstrom L. Evaluating the effectiveness of ultraviolet-C lamps for reducing keyboard contamination in the intensive care unit: A longitudinal analysis. Am J Infect Control 2016;44(10):1089-1094.

Dr. med. Johannes Tatzel, Heidenheim
Prof. Dr. Peter Heeg, Ammerbuch

Vollständig überarbeitet mit Stand Mai 2019
Erstveröffentlichung: Heeg P, Christiansen C. HygMed 2012; (37)3: 98-99

Desinfektion von Wickeltischen

Hygiene für den Wickeltischbereich in Kinderkrippen und ähnlichen Betreuungseinrichtungen

Frage: Welche Kriterien muss ich bei der Auswahl von Desinfektionsmitteln für den Wickeltisch beachten? Welche weiteren Hygienemaßnahmen sind für die Betreuer und die Kinder wichtig?

Antwort:

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Übertragungswege
Wickeltische können durch verschiedene Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen wie Stuhl, Urin, Nasen- oder Rachensekret, Speichel und auch über Hautschuppen mit Krankheitserregern kontaminiert werden. Krankheitserreger können über die Hände beispielsweise in Mund, Nase oder Augen eingetragen werden und zu einer Infektion führen. Gerade Kleinkinder führen oft unwillkürlich ihre Hände und alle möglichen Gegenstände zum genaueren Erforschen in den Mund, so dass dieser Übertragungsweg häufig ist. In Gemeinschaftseinrichtungen stellen daher Wickeltische zur Nutzung durch mehrere Kinder ein besonderes Infektionsrisiko sowohl für die Kinder als auch für deren Betreuer dar. Die hygienische Aufbereitung von Wickeltischen hat somit in diesen Einrichtungen einen hohen Stellenwert. Ziel einer Reinigung und Desinfektion des Wickelbereichs ist es, Verschmutzungen zu entfernen und Krankheitserreger zu inaktivieren, um mögliche Übertragungen zu vermeiden.

Wischdesinfektion
Das Verfahren der Wahl ist die Wischdesinfektion. Der mechanische Effekt des Wischens unterstützt die Entfernung von Schmutz und Erregern. Von der Sprühdesinfektion ist schon aus Arbeitsschutzgründen (inhalative Exposition des Personals) und zum Schutz der Kinder abzuraten. Bei der Entscheidung, welche Desinfektionsmittel in Frage kommen, müssen die Krankheitserreger, die auf einem Wickeltisch zu finden sein können, berücksichtigt werden (Tabelle 1). Danach richtet sich das notwendige Wirkspektrum des Produkts.

Tabelle 1
Mögliches Spektrum von Krankheitserregern auf Wickeltischen und Wirkspektrum des Desinfektionsmittels, das zur Inaktivierung dieser Krankheitserreger notwendig ist.

Krankheitserreger Wirkspektrum des Desinfektionsmittels
Bakterien, z.B.
  • Staphylokokken
  • Salmonellen
  • Enterokokken, z.B. E. faecium, E. faecalis
  • Streptokokken
Bakterizid
Hefen, z.B.
  • Candida albicans
Levurozid
Behüllte* Viren, z.B.
  • Cytomegalievirus (im Urin)
Begrenzt  viruzid**
Folgende unbehüllte* Viren
  • Noroviren
  • Rotaviren
  • Adenoviren
Begrenzt viruzid PLUS**
Weitere unbehüllte* Viren, z.B.
  • Astroviren
  • Enteroviren
Viruzid**

Zusatzinformationen:

* Viren mit Hülle sind im Allgemeinen leichter zu desinfizieren als Viren ohne Hülle. Daher unterscheidet man zwischen
  „behüllt“ und „unbehüllt“.

** Dieses Wirkspektrum kann nur vergeben werden, wenn auch eine bakterizide und levurozide Wirkung vorhanden ist.

Wirkspektrum
Mittel der Wahl für Wickeltische sind Desinfektionsmittel mit dem Wirkspektrum „begrenzt viruzid PLUS“. Dieses Spektrum schließt mit Noro-, Rota- und Adenoviren weit verbreitete unbehüllte Viren sowie behüllte Viren, Bakterien und Hefen (Sprosspilze) mit ein (1). Da Durchfall-Erkrankungen durch unbehüllte Viren im Kindesalter besonders häufig sind und schon geringe Virusmengen für eine Ansteckung ausreichend sind, sind „begrenzt viruzide“ (d.h. nur gegen behüllte Virusarten wirksame) Desinfektionsmittel nicht ausreichend. Die Anwendung (voll)viruzider Desinfektionsmittel ist jedoch im Normalfall nicht erforderlich.

Auch Würmer, beispielsweise Madenwürmer, können mit dem Stuhl ausgeschieden werden. Würmer bzw. Wurmeier können nur durch eine intensive Reinigung im Wischverfahren mechanisch mit entfernt werden, eine Desinfektion ist nicht möglich.

Im nächsten Schritt ist zu klären, für welche Desinfektionsmittel das Wirkspektrum „begrenzt viruzid PLUS“ nachgewiesen ist und unter welchen Bedingungen (Konzentration, Einwirkzeit) sie anzuwenden sind, damit unter Praxisbedingungen eine ausreichende Wirkung sicher gewährleistet ist. Bei der Auswahl von viruswirksamen Produkten nach „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ ist darauf zu achten, dass die Wirksamkeit belegt wurde (DVV/RKI-Leitlinie 2014 in Verbindung mit DVV Leitlinie 2012, EN 14476 und 1677 oder VAH-Listung).

Durchführung
Zur Durchführung muss zudem ein einfach durchzuführendes, auch bei Anwendungsfehlern möglichst unbedenkliches, robustes und kostengünstiges Verfahren verfügbar sein. Produkte, die diese Kriterien erfüllen, sind sowohl als gebrauchsfertige Lösungen zum Aufbringen auf den Wickeltisch als auch als Tränklösungen in gebrauchsfertigenDesinfektionstüchern verfügbar. Diese dürfen nicht mit Feuchttüchern (ohne Desinfektionswirkung) oder Pflegetüchern verwechselt werden! Außerdem soll darauf geachtet werden, dass die Tücher leicht aus dem Behälter zu entnehmen sind und die Spenderdose immer wieder zuverlässig verschlossen werden kann, um Austrocknung oder Kontamination zu vermeiden.

Das Ansetzen von Gebrauchslösungen aus Desinfektionsmittelkonzentraten ist aus verschiedenen Gründen (Arbeitsschutz, Umwelt-, vor allem Luftbelastung, korrektes Ansetzen der Lösung) nicht zu empfehlen. Weiterhin müssen bei der Auswahl des Wirkstoffs toxikologische Aspekte im Hinblick auf die Risiken für die Wickelkinder (Atemwege, Hautreizung) mit einbezogen werden.

Wenn in einer Einrichtung (meldepflichtige) Erkrankungen wie die Tuberkulose oder Enterovirus-Infektionen auftreten, ist es unter Umständen notwendig, das Wirkspektrum der Desinfektionsmittel entsprechend anzupassen. Hier berät auch das Gesundheitsamt.

Kriterien zur Auswahl von Desinfektionsmitteln für Wickeltische

  • Für die Routinedesinfektion Desinfektionsmittel mit Wirkspektrum begrenzt viruzid PLUS auswählen (VAH-Liste oder Prüfung nach EN 14476 + EN 16777 bzw. DVV/RKI-Leitlinie 2014 + DVV Leitlinie 2012).
  • Gebrauchsfertige Lösungen oder Einmalwischtücher verwenden (bei mehrfach verwendbaren Tüchern muss eine desinfizierende Aufbereitung der Tücher erfolgen).
  • Toxikologische Belastung minimieren (auf Hautreizungen oder Reizung der Atemwege achten, ggf. Desinfektionsmittel wechseln).
  • Materialkompatibilität mit der Wickeltischauflage beachten (Herstellerinformation).
  • (Gehäuftes) Auftreten von Infektionskrankheiten in der eigenen Kita beobachten und ggf. Wirkspektrum anpassen.

Maßnahmen der Basishygiene im Wickelbereich
Unabhängig von der Wahl des Desinfektionsmittels sind aus unserer Sicht folgende Maßnahmen zur Basishygiene im Wickelbereich empfehlenswert:

  • Desinfektionsmittelbeständige und desinfizierbare Wickelunterlage wählen (glatte, nicht poröse Oberfläche, keine Materialschäden).
  • Hände nach jedem Wickeln mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren (Wirksamkeitsspektrum begrenzt viruzid PLUS).
  • Einmalhandschuhe beim Wickeln nutzen, sofern mit Kontamination der Hände durch Ausscheidungen gerechnet werden muss. Nach Ablegen der Einmalhandschuhe Hände desinfizieren.
  • Bei starker Verschmutzung der Unterlage erst Schmutz mit einem mehrlagigen Einmaltuch aufnehmen und verwerfen, anschließend desinfizieren.
  • Wickelunterlage nach jedem Wickeln wischdesinfizieren (Wirkspektrum begrenzt viruzid PLUS).  
  • Werden zusätzlich flüssigkeitsdichte Einmalunterlagen verwendet, darunterliegende Wickelunterlage bei Verschmutzung unmittelbar gezielt reinigen und desinfizieren, ansonsten mindestens arbeitstäglich. Einmalunterlagen verwerfen.
  • Bei starkem Durchfall oder Erbrechen des Kindes zusätzlich Einmalschürze anlegen.
  • Geruchsdichte und verschließbare separate Abfalleimer für die Entsorgung von Windeln verwenden; auf Bedienfreundlichkeit und Robustheit achten.
  • Windeleimer bei Bedarf oder mindestens täglich leeren und desinfizierend reinigen.
  • Nahe am Wickelbereich gelegenes, gut erreichbares Waschbecken mit Wandspendern für Händedesinfektionsmittel und Flüssigseife sowie Einmalhandtüchern ausstatten und regelmäßig warten.
  • Bedienfreundliche Handschuhspender mit keimarmen Handschuhen in geeigneten Größen und Qualität ebenfalls gut erreichbar am Wickeltisch positionieren.
  • Flächendesinfektionsmittel wie auch Händedesinfektionsmittel und Windeleimer außerhalb der Reichweite der Kinder aufbewahren. Anbruchsdatum notieren.
  • Schmutzwäsche in separaten flüssigkeitsdichten Wäschesäcken personenbezogen sammeln. Ersatzkleidung für die Kinder vorhalten.
  • Zur Wiederverwendung vorgesehene Textilien nach Gebrauch desinfizierend bzw. bei 90 °C im Kochwäscheprogramm mit Vollwaschmittel waschen.
  • Werden für die Flächendesinfektion Flowpacks verwendet, muss darauf geachtet werden, dass es sich um keine Reinigungswischtücher, sondern um Desinfektionstücher handelt.
  • Hautcremes, falls verwendet (mit Eltern absprechen), jedes Mal mit einem frischen Spatel aus dem Spender entnehmen. Die Verwendung von Tuben ist zu bevorzugen.
  • Impfung der Betreuer und der Kinder gemäß den aktuellen Impfempfehlungen der STIKO durchführen.
  • Personal im Ablauf des Wickelvorgangs einschließlich der korrekten Händedesinfektion und des Ablegens von Einmalhandschuhen schulen und einen Hygiene- und Desinfektionsplan gut sichtbar aushängen.

In der VAH-Liste sind derzeit begrenzt viruzide, begrenzt viruzid PLUS und viruzide Produkte gekennzeichnet, sofern die Hersteller hierfür ihr Einverständnis gegeben haben. Die Angaben beruhen auf den Wirksamkeitstests nach Europäischen Standards oder den derzeit verwendeten Leitlinien der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV) und des Robert Koch-Instituts (RKI). Es ist möglich, in der VAH-Liste online nach Erregerspektrum bzw. nach Wirkspektrum sowie nach Tuchsystemen zu filtern.

Die Desinfektionsmittel-Liste des Robert Koch-Instituts listet Verfahren, die für den Seuchenfall getestet und mit wesentlich höheren Konzentrationen verwendet werden. Diese Verfahren sind nicht für den Routinebetrieb gedacht.

Bei gehäuftem Auftreten von Magen-Darm-Infektionen wie beispielsweise Norovirus-Infektionen muss das Gesundheitsamt kontaktiert werden und es müssen ggf. weitergehende Hygienemaßnahmen für den Schutz von Personal und Kindern vor Ansteckung eingeleitet werden.

Literatur

  • Mitteilung der Desinfektionsmittel-Kommission im VAH: Neuer Wirksamkeitsbereich begrenzt viruzid PLUS – was ist das? Hyg Med 2016; 41: 319-321. Download
  • Gemeinsame Mitteilung des Fachausschusses Virusdesinfektion der DVV und der Desinfektionsmittel-Kommission im VAH. Praxisnahe Prüfung der viruziden Wirksamkeit von Flächendesinfektionsmitteln zur Viruswirksamkeit im praxisnahen Versuch: Reicht der Suspensionstest zur Gewährleistung einer ausreichenden Viruswirksamkeit? HygMed 2013; 38(12):545–547. Download

Weiterführende Informationen (zum Download) – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • BGW. Hautschutz- und Händehygieneplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kindertagesstätte.
  • DGUV Regel 102-602. Branche Kindertagesstätten. Stand: Juli 2019.
  • DIN EN 12221-1:2013-12: Wickeleinrichtungen.
  • Hygieneleitfaden für die Kindertagesbetreuung, Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, Stand: November 2019.
  • Leitfaden für Kindertagesstätten zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes und zum Umgang mit Infektionskrankheiten in Hamburg, Stand: März 2019.
  • Muster-Hygieneplan für Kindereinrichtungen. Ennepe-Ruhr-Kreis, Fachbereich Soziales und Gesundheit. Stand: Juni 2019.
  • Unfallverhütungsvorschrift Sicherheit am Wickeltisch“, § 23 Satz 4 GUV-V S 2.

Webseiten

Autoren

  • Prof. Dr. Peter Heeg, Ammerbuch (korresp. Autor)
  • Priv.-Doz. Dr. Maren Eggers, Stuttgart
  • Prof. Dr. med. Nils-Olaf Hübner, M.Sc., Greifswald
  • Dr. med. Johannes Tatzel, Heidenheim

Diese Frage an die Desinfektionsmittel-Kommission des VAH wurde von Prof. Dr. Peter Heeg, Priv.-Doz. Dr. Maren Eggers, Priv.-Doz. Dr. med. Nils Olaf Hübner und Dr. med. Johannes Tatzel im Konsens mit der Desinfektionsmittel-Kommission beantwortet.
Weitere Fragen & Antworten finden Sie auf der Webseite des VAH.

Vollständige Überarbeitung einer ähnlichen Frage und Antwort aus 2015.

Erstveröffentlichung: Heeg P, Eggers M. Desinfektionsmittel-Kommission im VAH –Fragen und Antworten: Desinfektion von Wickeltischen in Einrichtungen zur Kinderbetreuung. HygMed 2015;40(5):205-206.

Stand Januar 2020

Desinfektion von großflächigen Teppichböden

Frage: Welche Verfahren gibt es, Teppichböden oder großflächige Teppiche zu desinfizieren? Ist es überhaupt möglich, Teppiche, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen, in Wartezimmern von Ärzten oder auch in öffentlichen Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen infektionshygienisch aufzubereiten?

Auf was muss im Zusammenhang mit COVID-19 z.B. bei Nadelfilz-Teppichen in Schulen besonders geachtet werden?

Antwort:

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Vor der Frage nach möglichen Desinfektionsverfahren für Teppiche ist zu klären, ob eine Routine-Desinfektion angezeigt ist bzw. wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine gezielte Desinfektion notwendig wird. Das Infektionsrisiko ist abhängig von der Nutzungsart (z.B. nur zum Betreten mit Straßenschuhen, Barfußnutzung, Spielteppich für Krabbelkinder) und dem Raum bzw. der Umgebung, in dem der Teppich ausgelegt ist (Krankenhausflur, Hotelzimmer etc.). Falls Teppiche verwendet werden, so sind im allgemeinen Nadelfilzteppiche zu bevorzugen.

Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 über den Nadelfilzboden in einem Klassenzimmer ist als gering anzusehen. Sedimentierte Viruspartikel werden von dem Nadelfilz gebunden und können nur geringfügig in die Umgebung aufgewirbelt werden. In einer Studie wurde untersucht, wie lange vermehrungsfähige SARS-CoV-2-Viren auf verschiedenen unbelebten Oberflächen nachgewiesen werden können: Unter allen experimentellen Laborbedingungen nahm die Menge nachweisbarer Viren exponentiell ab. Auf Kupfer konnten nach vier und auf Karton nach 24 Stunden keine Viren mehr nachgewiesen werden, während diese auf Edelstahl (bis zu 48 Stunden) und Kunststoff (bis zu 72 Stunden) deutlich länger nachweisbar waren. Die eingesetzte Virusmenge war in diesen Untersuchungen jedoch relativ gering (104 TCID50) [1]. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist davon auszugehen, dass SARS-CoV-2 auf dem Fußboden eines Klassenzimmers nur in geringen Konzentrationen vorkommt. Nadelfilz ist als Material porös und eher dem Material „Karton“ zuzuordnen. Da in Kindertagesstätten die Nutzung des Teppichs anders ist, weil Kinder auf dem Teppich spielen, ist das Übertragungsrisiko, beispielsweise über Speichel und Hände, hier größer.

Fußbodenflächen, in denen nach Risikobewertung eine Flächendesinfektion notwendig ist oder notwendig werden kann, müssen Materialien aufweisen, die kompatibel mit den erforderlichen Reinigungs- und Desinfektionsverfahren sind bzw. die so beschaffen sind, dass sie im Falle einer Kontamination eine sichere Desinfektion ermöglichen. Dazu gehört beispielsweise auch das fugendichte Verlegen. Teppichböden erfüllen diese Voraussetzungen im Allgemeinen nicht.

Es sind eine Reihe von Vorschriften zu berücksichtigen, dazu gehören z.B. die Vorgaben des Arbeitsschutzes (gesetzliche Unfallversicherung), die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.5), baurechtliche Vorschriften (z.B. für Krankenhäuser) und die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Instituts.

Bei der Umsetzung von Hygienemaßnahmen kann ggf. der Gebäudereinigungsdienstleister ein wichtiger Ansprechpartner sein.

Die Prüfung von chemischen Desinfektionsverfahren für die Fläche beinhaltet keine praxisnahen Tests auf Teppichen oder anderen Textilien. Daher ist es nicht möglich, ein wirksames Verfahren zu empfehlen.

Für die professionelle Reinigung von kurzflorigen Teppichböden stehen ansonsten sogenannte Waschsauger bzw. Dampfsauger zur Verfügung. Hier wird der Schmutz z. B. durch rotierende Bürsten und/oder durch heiße Reinigungslösung oder Dampf gelöst und durch das Ansaugen mechanisch entfernt. Dies führt zu einer Reduktion der mikrobiellen Belastung, stellt jedoch kein geprüftes und standardisiertes Desinfektionsverfahren dar.

In den Fällen, in denen es sich um die Verschmutzung kleinerer Flächen handelt, beispielsweise, wenn auf den Teppich (z.B. Nadelfilzteppich im Klassenzimmer) erbrochen wurde, kann man wie folgt eine gezielte Flächendesinfektion durchführen: Zunächst Erbrochenes oder Ausscheidungen z.B. mit Hilfe von absorbierendem Granulat oder Einmaltüchern aufnehmen und direkt in einem verschließbaren Beutel entsorgen. Danach mit einer VAH-zertifizierten Flächendesinfektionslösung, bzw. auch einem Spray oder einem Schaum nachbehandeln, nach Trocknung ggf. absaugen. Auf das Tragen persönlicher Schutzausrüstung ist dabei zu achten. Auch in diesem Fall gilt, dass es sich hierbei nicht um ein geprüftes Desinfektionsverfahren handelt.

Werden Teppiche oder Teppichböden, die mit infektiösen Erregern kontaminiert sind, entfernt, sind auch hier persönliche Schutzmaßnahmen (Schutzkleidung, Mund-Nasenschutz, Handschuhe, Händedesinfektion) zu beachten und umzusetzen.

Fazit
Eine gesicherte Desinfektion von Teppichen bzw. Teppichböden ist nicht möglich. Für eine professionelle Reinigung kurzfloriger Teppichböden können Waschsauger bzw. Dampfsauer mit mehrstufigem Filter (Hepafilter) eingesetzt werden.

Diese Antwort wurde von Prof. Dr. Peter Heeg, Ammerbuch, und Dr. Jürgen Gebel, Bonn, im Konsens mit der Desinfektionsmittel-Kommission im VAH und der Arbeitsgruppe Angewandte Desinfektion des VAH verfasst.

Literatur

  1. van Doremalen N, Bushmaker T, Morris DH, Holbrook MG, Gamble A, Williamson BN, et al. Aerosol and Surface Stability of SARS-CoV-2 as Compared with SARS-CoV-1. N Engl J Med 2020;382:1564–1567.


Stand 4. Mai 2020

Verfahren auf Ozonbasis und ihr Einsatz in infektionshygienisch sensiblen Bereichen

Frage: Dürfen Reinigungsverfahren auf Ozonbasis für Hand- und Hautkontaktflächen in infektionshygienisch sensiblen Bereichen wie Pflegeheimen eingesetzt werden? Was bei der Auswahl von ozonbasierten Fragen zu beachten ist, finden Sie in der Antwort unserer Expert:innen.

Antwort:

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Tafelschwämme aufbereiten?

Frage: Welche Infektionsgefahr geht von der gemeinschaftlichen Nutzung eines Tafelschwamms aus? Wie kann man Schwämme aufbereiten? Das Einlegen in eine Tensid-Lösung zur Dekontamination würde die Beschreibbarkeit der Tafel durch Kreide verhindern und kann daher nicht angewendet werden.

Antwort:

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Untersuchungen zu den Infektionsrisiken speziell durch Tafelschwämme sind uns nicht bekannt, jedoch wurden Küchenschwämme schon häufiger untersucht (1, 2, 3). Dabei konnten Bakterien, Pilze und Amöben nachgewiesen werden. Die Bedingungen in einer Küche und die Nutzung von Küchenschwämmen sind mit denen der Nutzung von Tafelschwämmen in einem Klassenraum jedoch nicht vergleichbar. Es ist zwar theoretisch möglich, dass Tafelschwämme ebenfalls Krankheitserreger übertragen könnten, aber es kann davon ausgegangen werden, dass das Infektionsrisiko für Nutzer gering ist und noch weiter reduziert werden kann, wenn folgende Maßnahmen eingehalten werden:

  • Tafelanschrieb so organisieren, dass möglichst nur einmal nach der Stunde bzw. möglichst selten die Tafel gewischt werden muss.
  • Schwämme vor dem Ablegen im Waschbecken auswaschen und ausdrücken.
  • Schwämme in einer Ablage vollständig trocknen lassen.
  • Nach dem Gebrauch von Tafelschwämmen die Hände sorgfältig waschen.
  • Alternativen der trockenen Tafelreinigung prüfen (Latex-Schwamm) oder andere Utensilien wie Tafellappen einsetzen, die bei 60 °C gewaschen werden können.
  • Schülerdienst „Tafelwischen“ zu Zeiten von COVID-19 aussetzen, es sei denn, das oben beschriebene Prozedere einschließlich Händewaschen wird sicher eingehalten.

Ein Aufbereitungsverfahren (z. B. Reinigung bei > 60° C) kann, in Abhängigkeit von Material und Ausführung, vom Hersteller von Tafelschwämmen angegeben worden sein. Dieses wird in der Gebrauchsanleitung beschrieben.

Literatur

  1. Cardinale M, Kaiser D, Lueders T, Schnell S, Egert M. Microbiome analysis and confocal microscopy of used kitchen sponges reveal massive colonization by Acinetobacter, Moraxella and Chryseobacterium species. Scientific Reports 2017;Article number 5791(2017). Download über https://www.nature.com/articles/s41598-017-06055-9
  2. Jacksch S, Thota J, Shtetty S, Smidt H, Schnell S, Egert M. Metagenomic Analysis of Regularly Microwave-Treated and Untreated Domestic Kitchen Sponges. Microorganisms 2020;8(5),736. Download über https://www.mdpi.com/2076-2607/8/5/736
  3. Knoll S. The Microbial Community of Kitchen Sponges: Experimental Study Investigating Bacterial Number, Resistance and Transfer. 2019. Honors Theses. 54. Download über https://digitalcommons.assumption.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1052&context=honorstheses

Prof. Dr. P. Heeg, Ammerbuch
Dr. J. Gebel, Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn Stand 28. Juli 2020

Tuchspendersysteme, Aufbereitung

Frage:  Welche Anforderungen müssen bei der Aufbereitung von Tuchspendersystemen für Tücher erfüllt sein?

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Umfüllen von gebrauchsfertigen Flächendesinfektionsmitteln in Sprühflaschen

Frage:  Ist das Umfüllen von gebrauchsfertigen Flächendesinfektionsmitteln in haushaltsübliche Sprühflaschen im Klinikbereich zulässig?

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Händedesinfektion

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Ausstattung des Handwaschplatzes in Arztpraxen

Frage: Wir finden bei der Begehung von Arztpraxen und ambulant operierenden Einrichtungen regelmäßig, dass die Handwaschplätze nicht gemäß bestehenden Vorgaben ausgestattet sind, d.h. der Händedesinfektionsmittelspender hängt, aber statt eines entsprechenden Waschlotionsspenders gibt es dann die Seifenpumpflasche vom Drogeriemarkt. Welche Daten bzw. Literatur würden unsere Argumentation, dass „medizinische“ Waschlotion zu verwenden ist, stützen (bisher haben wir mit dem Zusatz von Konservierungsstoffen bei Letzteren argumentiert).

Antwort:

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Für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ist nach TRBA 250 [1] die Verfügbarkeit von „Spendern für Hautreinigungsmittel“ als Mindestschutzmaßnahme vorgeschrieben. Wo eine hygienische Händedesinfektion erforderlich ist, sind auch Spender für Händedesinfektionsmittel bereit zu stellen. Bezüglich der Händedesinfektionsmittelspender heißt es ohne nähere Erläuterung weiterhin: „Die Mindestanforderungen an einen hygienischen und sicheren Betrieb dieser Spender sind zu beachten.“ Spezifische Mindestanforderungen für Seifenspender finden sich darin nicht.

Im Hinblick auf die Gefahr einer mikrobiellen Besiedelung sind Seifenspender weitaus kritischer einzuschätzen als Spender, die mit alkoholischen Händedesinfektionsmitteln befüllt sind [2, 3]. Hinzu kommt, dass nach einem Handkontakt mit dem Auslass des Seifenspenders, anders als beim Desinfektionsmittelspender, die Hände nicht zwangsläufig desinfiziert werden.

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention empfiehlt für ambulante oder stationäre Einrichtungen des Gesundheitswesens zu Handwaschpräparaten [4], dass
– diese an Waschplätzen als flüssige Präparate in wandmontierten Spendern zur Verfügung gestellt werden;
– eine Dokumentation des Anbruchdatums erfolgt, sofern Herstellerangaben zur Dauer der Verwendbarkeit nach Anbruch existieren;
– aufgrund des Kontaminationsrisikos kein Nachfüllen nicht entleerter und nicht nachfolgend aufbereiteter Seifenspender stattfindet.

Zur Aufbereitung der Handwaschpräparatespender wird empfohlen, dass

– sichtbare Verunreinigungen des äußeren Gehäuses und aller ohne weitere Manipulation zugänglichen Teile sowie Tropfnasen am Auslass durch Wischdesinfektion beseitigt werden;
– eine tägliche Wischdesinfektion des Bedienhebels durchgeführt wird;
– der Umfang und die Frequenz (z.B. halbjährig) der Kontrollen sowie der Innenaufbereitung der Spender im hauseigenen Hygieneplan festgelegt werden. Bezüglich der Innenaufbereitung wird außerdem auf die Möglichkeit zur Verwendung von Einmalpumpen am Gebinde, die mit dem leeren Gebinde verworfen werden, hingewiesen.

Für „medizinische“ Waschlotionen gibt es keine klare Begriffsdefinition. Es könnten sowohl konservierte Produkte als auch Präparate mit einer - nicht näher definierten - antimikrobiellen Wirksamkeit gemeint sein. In der KRINKO-Empfehlung zur Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens [4] heißt es hierzu: „Die Verwendung von Produkten mit antimikrobiellen Zusätzen wird in keinem Regelwerk gefordert, ist nicht mit einer besseren Wirksamkeit gegenüber der normalen Seifenwaschung belegt und ist immer dann kritisch zu beurteilen, wenn als antimikrobieller Zusatz ein Wirkstoff eingesetzt wird, für den das Risiko einer mikrobiellen Resistenzentwicklung oder einer Sensibilisierung gegeben ist. Für die hygienische Händewaschung sind in der VAH-Liste Produkte zertifiziert, die vor allem für den Lebensmittelbereich gedacht sind. Sie sind signifikant wirksamer als normale Handwaschpräparate, erreichen aber nicht die Wirksamkeit von HDM. Daher ist ihre Anwendung keine Alternative zur hygienischen Händedesinfektion.“

Literatur
1. TRBA 250. Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Ausgabe März 2014, GMBl. 2014 Nr. 10/11 vom 27. März 2014, 4. Änderung vom 02.05.2018, GMBI Nr. 15. Abrufbar unter: www.baua.de
2. Zapka CA, Campbell EJ, Maxwell SL, Gerba CP, Dolan MJ, Arbogast JW, Macinga DR. Bacterial hand contamination and transfer after use of contaminated bulk-soap-refillable dispensers. Appl Environ Microbiol 2011;77:2898–2904.
3. Lorenz LA, Ramsay BD, Goeres DM, Fields MW, Zapka CA, Macinga DR. Evaluation and remediation of bulk soap dispensers for biofilm. Biofouling. 2012;28:99–109.
4. Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut. Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bundesgesundheitsbl. 2016;59:1189-1220.

Dr. Johannes Tatzel, Heidenheim
Prof. Dr. Peter Heeg, Ammerbuch
Vollständig überarbeitet mit Stand Mai 2019
Erstveröffentlichung: Heeg P, Kramer A. HygMed 2015;(40)3:121-122.

Verwendung von Desinfektionsmitteln für Kinder

Frage: In Ausbruchssituationen werden manchmal vom Gesundheitsamt vorsorglich Maßnahmen zur Desinfektion eingeleitet. Im Einzelnen waren dies nach einer HUS-Erkrankung in einer Schule beispielsweise:
– Desinfektion der Schultoiletten,
– Desinfektion sämtlicher Türgriffe der Grundschule,
– Installation von Desinfektionsmittelspendern auf den Toiletten.

Welche Händedesinfektionsmittel sind für:
a) Kinder unter drei Jahren
b) Kinder zwischen drei und sechs Jahren
c) Schulkinder ab sechs Jahren als Hortkinder
von Seiten der zuständigen Stellen zugelassen?

Wir haben an unserer Kindertagesstätte Kinder, die unter den obigen Buchstaben a, b und c fallen. In unserem Hause wird ein viruzides Händedesinfektionsmittel für das Personal eingesetzt. Ist eine Zulassung für Kinder notwendig?


Antwort: Sowohl bei der allgemeinen Infektionsprophylaxe, wie sie Bestandteil unseres persönlichen Hygieneverhaltens sein sollte, als auch in Ausbruchssituationen oder Epidemiezeiten, spielt die Händehygiene unter allen Präventionsmaßnahmen die wichtigste Rolle, weil Infektionen vor allem über die Hände weitergegeben werden. Dies gilt in gewissem Maße auch für Infektionen, bei denen die Krankheitserreger über kleine Tröpfchen in der Luft übertragen werden, die beim Sprechen, Husten oder Niesen gebildet werden (Tröpfcheninfektion): Nicht nur, wenn man in die Hand niest oder schnäuzt, sondern auch, wenn man Gegenstände berührt, die durch Tröpfchen kontaminiert wurden, können über die Hände Krankheitserreger weitergegeben werden.

Als Maßnahmen zur Händehygiene kommt in Kindertagesstätten oder Schulen vor allem das Hände-waschen in Betracht. In bestimmten Situationen ist aber auch die Händedesinfektion sinnvoll. Richtig durchgeführtes Händewaschen reduziert die Zahl von Mikroorganismen und Viren auf den Händen. Die Wirkung der Händedesinfektion ist jedoch 10- bis 100-mal stärker.

Für die Händehygiene gilt nicht nur in Kindertagesstätten der alte Satz: „Nach dem Klo und vor dem Essen, Händewaschen nicht vergessen.“ Richtiges Händewaschen – mit fließendem, warmem Wasser, Flüssigseife und eigenem Handtuch – muss aber gelernt und geübt werden. Wie dies in spielerischer Form geschehen kann, vermitteln einschlägige Broschüren [1, 2].
In Ausbruchssituationen oder wenn Kinder immer wieder an saisonalen Infektionen (Grippe bzw. grippale Infekte, Durchfallerkrankungen z. B. durch Noroviren) erkranken, sollte das Händewaschen ggf. durch Händedesinfektion ergänzt werden (auf Anweisung durch das Gesundheitsamt). Nach dem Händewaschen und abtrocknen, ggf. auch nach dem Niesen oder Schnäuzen, werden die Hände durch Verreiben eines alkoholischen Händedesinfektionsmittels desinfiziert.
Die arzneimittelrechtliche Zulassung von Händedesinfektionsmitteln erfolgt in der Regel für Erwachsene. Es gibt also keine speziell für Kinder zugelassenen Händedesinfektionsmittel für Kinder. Dies bedeutet aber nicht, dass Kinder ihre Hände nicht desinfizieren dürfen oder sollen. Schulkinder können Hände desinfizieren erlernen [3], sollten die Händedesinfektion zunächst aber unter Aufsicht durchführen. Wichtig ist, dass sich die Kinder nicht mit frisch benetzten Fingern in die Augen fassen.

Bei kleineren Kindern ist es besser, wenn die Hände durch einen Erwachsenen desinfiziert werden, indem dieser die Hände des Kindes zwischen seine eigenen Hände nimmt, das Präparat verreibt und die Einwirkzeit (in der Regel 30 Sekunden) abwartet.

Alkoholische Desinfektionsmittel enthalten Pflegesubstanzen und sind für die intakte Haut unschädlich. Alkohol wird auch nicht über die Haut resorbiert, so dass systemische Wirkungen des Alkohols nicht zu befürchten sind.
Zur Auswahl des geeigneten Präparates wird die Verwendung eines Händedesinfektionsmittels empfohlen, das in der aktuellen Liste des VAH [4] aufgeführt ist. Auf das notwendige Wirkspektrum in Abhängigkeit von den Krankheitserregern ist zu achten. Standardpräparate der Händedesinfektionsmittel sind in der Regel zusätzlich zur Wirksamkeit gegen Bakterien auch begrenzt viruzid wirksam, das heißt, sie wirken auch gegen behüllte Viren, wie z.B. das Respiratorische Syncytial-Virus (RSV), das insbesondere im Säuglings- und Kleinkindalter häufig Atemwegsinfektionen auslöst, oder das Influenza (Grippe)-Virus. Händedesinfektionsmittel mit dem Wirkspektrum begrenzt viruzid PLUS sind zusätzlich zur Wirksamkeit gegen behüllte Viren auch gegen die unbehüllten Viren Noro-, Rota- und Adenovirus wirksam. Daher können sie insbesondere bei erhöhter Noro- und Rotavirusaktivität, z.B. im Frühjahr, eingesetzt werden. Noroviren sind häufig Auslöser von Magen-Darm-Infektionen.

Viruzide Händedesinfektionsmittel, deren Wirkspektrum zusätzlich die unbehüllten Papillom- und Polyomaviren einschließt, können eher einmal zu Nebeneffekten wie trockener Haut führen und sind für die Routine nicht notwendig.

Literatur
1. Gebel J, Dietlein E, Hornei B, Ilschner C, Rotter M, Exner M. Händewaschen – bringt das was? mhp-Verlag, Wiesbaden. 2003.
2. Gebel J, Ilschner C. Die Bakterienrutsche. mhp-Verlag, Wiesbaden. 2003.
3. Simon A, Gebel J, Ilschner C, Exner M. Infektionen? Nein, danke! Wir tun was dagegen! Infektionsprävention bei chronisch kranken Kindern im Krankenhaus. 3. Auflage. Bonn, 2017.  Zum Download.
4. Verbund für Angewandte Hygiene. Desinfektionsmittel-Liste des VAH. Wiesbaden: mhp Verlag GmbH. Stand 15.10.2018. Zur Online-Version.

Dr. Johannes Tatzel, Heidenheim
Prof. Dr. Peter Heeg, Ammerbuch
Vollständig überarbeitet mit Stand 15. März 2019.
Zitierweise: Tatzel J, Heeg P. Verwendung von Desinfektionsmitteln für Kinder. HygMed 2019;44(9):141-142.
Erstveröffentlichung: Heeg P, Exner M. In: HygMed 2011; (36) 12: 501–502.

© VAH e.V. 2019
Mehr Informationen, siehe Webseite
www.hygiene-tipps-fuer-kids.de

Die richtige Anwendung von Händedesinfektionsmitteln aus „Kittelflaschen"

Frage: Derzeit werden vermehrt Händedesinfektionsmittel eingesetzt. Häufig werden diese nicht mit festmontierten Spendern und dosierten Sprühstößen, sondern als kleine Fläschchen zur Verfügung gestellt und gegebenenfalls auch unterwegs mitgeführt. Worauf ist bei der Nutzung der Fläschchen zu achten, um einerseits eine sichere Desinfektion mit dem richtigen Volumen und auch eine hygienisch angemessene Handhabung der Fläschchen zu gewährleisten?

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Antwort:
Überall dort, wo Indikationen zur Händedesinfektion auftreten, müssen geeignete Händedesinfektionsmittel zur Verfügung stehen. Üblicherweise erfolgt dies durch vor Ort fest installierte Händedesinfektionsmittelspender. Für Einrichtungen des Gesundheitswesens empfiehlt die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO), als Medizinprodukt deklarierte Spender einzusetzen [1]. Vorteil von fest installierten Händedesinfektionsmittelspendern ist, dass diese kontaminationsarm bzw. bei automatischen Spendersystemen berührungslos bedient werden können. Als Mindestausstattung in Patientenzimmern empfiehlt die KRINKO beispielsweise einen Händedesinfektionsmittelspender für zwei Patientenbetten, auf Intensiv- und Dialysestationen einen Spender pro Bett. Handwaschplätze sind ebenfalls mit Händedesinfektionsmittelspendern auszustatten [1].

In Bereichen, in denen regelhaft Indikationen zur Händedesinfektion auftreten, jedoch eine Installation fest installierter Händedesinfektionsmittelspender nicht möglich ist, kommen mobile Händedesinfektionsmittelgebinde zum Einsatz. Dies kann zum Beispiel in Altenpflegeheimen, auf psychiatrischen Stationen oder bei Hausbesuchen durch ärztliches oder pflegerisches Personal der Fall sein. Am häufigsten werden sogenannte Kittelflaschen verwendet. Die meist 100 ml großen Gebinde passen in Kittel- oder Kasaktaschen und sind in der Regel mit einem Kippverschluss zu öffnen und zu schließen.

Ob mobile Applikationssysteme für Händedesinfektionsmittel mit dem Vorteil der permanenten, unmittelbaren Verfügbarkeit auch in Bereichen eingesetzt werden sollen, in denen fest installierte Spender vorhanden sind, ist zum einen von den existierenden Laufwegen zum Spender, aber auch von der Art und Anwenderfreundlichkeit der eingesetzten mobilen Applikationssysteme abhängig. So konnte beispielsweise durch die Einführung eines neuartigen, tragbaren Spenders mit Dosierpumpe in einem US-amerikanischen Operationszentrum die Anzahl der Händedesinfektionen des Anästhesiepersonals in den OP-Sälen im Vergleich zu der Kontrollgruppe, die nur festinstallierte Händedesinfektionsmittelspender im OP-Trakt nutzen konnte, um das Achtfache gesteigert werden [2]. Nicht gesondert ausgewertet wurde allerdings die Anzahl der indikationsgerechten Händedesinfektionen. Die Einführung von gewöhnlichen Kittelflaschen in einer mit fest installierten Händedesinfektionsmittelspendern gut ausgestatteten Notaufnahme in der Schweiz erbrachte keine signifikante Steigerung der Compliance [3].

Nachteil der Kittelflaschen ist, dass aufgrund des geringen Fassungsvermögens eine höhere Umweltbelastung durch vermehrten Abfall sowie höhere Kosten im Vergleich zur Verwendung größerer Gebinde entstehen. Ein weiterer Nachteil ist, dass bei unsachgemäßer Verwendung der Kittelflaschen eine Kontamination der Hände nach durchgeführter Händedesinfektion dann stattfinden kann, wenn z.B. das Fläschchen erst nach erfolgter Händedesinfektion wieder verschlossen und in die Kitteltasche zurückgesteckt wird. Bezüglich der Entnahmemenge kann es bei Kittelflaschen leicht zu einer Unterdosierung kommen, da bei den meisten Systemen die Menge nicht durch Dosierpumpen, sondern durch Drücken auf die Flasche reguliert wird.

Für eine sichere Händedesinfektion sind daher beim Umgang mit Kittelflaschen folgende Schritte zu beachten:

Kittelflasche

1. Der Kippverschluss der Desinfektionsmittelflasche wird geöffnet.
2. Die andere Hand wird zu einer Mulde geformt. Es wird so viel Desinfektionsmittel verwendet, wie in die Hohlhand hineinpasst.
3. Die Hand, die die Desinfektionsmittelflasche hält, schließt den Kippverschluss der Flasche und verwahrt die Flasche wieder.
4. Jetzt wird das Desinfektionsmittel auf den Händen verteilt. Alle Bereiche der Hand müssen für die Dauer der Einwirkzeit des Desinfektionsmittels benetzt sein, wobei Fingerspitzen, Nagelfalze und Daumen besonders zu berücksichtigen sind.

Grundsätzlich zu beachten ist, dass die Kittelflaschen sauber sind, mit dem Anbruchsdatum beschriftet werden und dass das Etikett gut lesbar ist. Eine erneute Befüllung der Flaschen darf nicht stattfinden. Bei der Auswahl des Desinfektionsmittels ist auf das erforderliche Wirkspektrum zu achten. Im Normalfall reicht das Wirkspektrum bakterizid, levurozid und begrenzt viruzid aus. In begründeten Fällen (z.B. Infektionen durch unbehüllte Viren) können begrenzt viruzid PLUS oder viruzid wirksame Präparate notwendig sein. Bei Patienten mit Clostridioides-difficile-assoziierter Diarrhö sollten aufgrund der Rekontaminationsgefahr durch Sporen keine Kittelflaschen zum Einsatz kommen.

Diese Antwort wurde von Dr. med. Johannes Tatzel, Heidenheim, und Prof. Dr. Peter Heeg, Ammerbuch, im Konsens mit der Desinfektionsmittel-Kommission im VAH und der Arbeitsgruppe Angewandte Desinfektion des VAH verfasst.


Literatur
1. Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut. Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bundesgesundheitsbl. 2016;59:1189-1220.

2. Koff MD, Brown JR, Marshall EJ et al. Frequency of hand decontamination of intraoperative providers and reduction of postoperative healthcare-associated infections: a randomized clinical trial of a novel hand hygiene system. Infect Control Hosp Epidemiol 2016;37:888-95

3. Keller J, Wolfensberger A, Clack L et al. Do wearable alcohol-based handrub dispensers increase hand hygiene compliance? - a mixed-methods study. Antimicrob Resist Infect Control 2018;7:143

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Handschuhe

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Desinfektion behandschuhter Hände

Frage: Kürzlich erhielt ich die Anfrage, ob behandschuhte Hände desinfiziert werden können. Noch vor Jahren wurde doch die Desinfektion behandschuhter Hände grundsätzlich abgelehnt. Hat sich das in den letzten Jahren geändert? Gibt es heute Situationen, in denen die Desinfektion behandschuhter Hände sogar empfohlen wird? Welche sind das, und was habe ich dabei zu beachten, wenn ich diese Maßnahme in meinem Bereich etablieren möchte?

Antwort: Die hygienische Händedesinfektion stellt unbestritten eine der wichtigsten Einzelmaßnahmen der Infektionsprävention dar [1]. Trotz dieses hohen Stellenwertes wird in durchschnittlich 25–50% der Fälle bei Vorliegen einer Indikation zur Händedesinfektion diese nicht durchgeführt [2,3]. Fällt die direkte Beobachtung der Händehygiene durch Dritte weg, ist die Händedesinfektionscompliance in der Regel noch deutlich niedriger [4,5]. Viele Maßnahmen der letzten Jahre fokussieren deshalb darauf, Schwellen und Hindernisse zur Durchführung einer Händedesinfektion zu senken. Dies kann z.B. durch eine Optimierung Ausstattung mit Händedesinfektionsmittel-Spendern erfolgen. Auch das Tragen von Handschuhen kann eine Schwelle zur hygienischen Händedesinfektion darstellen und zu niedrigeren Compliance-Raten führen [6, 7]. Deshalb ist ein wichtiger Ansatz zur Verbesserung der Händehygiene, nur dann Handschuhe zu tragen, wenn auch eine Indikation dazu vorliegt.

Drei grundlegend unterschiedliche Situationen sind in diesem Zusammenhang zu unterscheiden. Im ersten Fall legt der Mitarbeiter die Handschuhe im Rahmen der Basishygiene nur für die Tätigkeit am Patienten an, für die auch eine Indikation vorliegt, zum Beispiel der erwartete Kontakt mit Blut, Sekreten oder Exkreten. Sobald diese Tätigkeit beendet ist, endet die Indikation zum Tragen der Handschuhe. Diese werden abgelegt und die Hände anschließend desinfiziert.

Im zweiten Fall trägt der Mitarbeiter grundsätzlich für die Tätigkeiten an seinem Patienten Handschuhe, wie es beispielsweise bei bestimmten Infektionskrankheiten oder isolierten Trägern multiresistenter Erreger der Fall sein kann. Wenn der Mitarbeiter im Verlauf mehrerer Tätigkeiten am selben Patienten eine aseptische Tätigkeit durchführt, sollte die Desinfektion der behandschuhten Hände, sofern die Handschuhe durch vorherige Tätigkeiten nicht äußerlich sichtbar kontaminiert, nass oder beschädigt sind, die Vorgehensweise der Wahl sein. Denn insbesondere vor aseptischen Tätigkeiten ist die Compliance mit der Händedesinfektion besonders niedrig, wenn Handschuhe bereits getragen werden. Wenn Handschuhe bereits getragen werden, führt die KRINKO beispielsweise die Desinfektion der behandschuhten Hände als typische Situation vor Manipulation an Devices auf [8]. Es gibt weitere klinische Beispiele, in denen Mitarbeiter indikationsgerecht über längere Zeiträume und verschiedene Tätigkeiten Handschuhe bei der Behandlung des Patienten tragen, beispielsweise bei Tätigkeiten im Rettungsdienst oder der Anästhesie. Auch in diesen Fällen kann die Desinfektion der behandschuhten Hände bei einer Indikation zur Händedesinfektion die für Mitarbeiter und Patienten sicherste Vorgehensweise sein. Die Beurteilung der Desinfektion von behandschuhten Händen bei Patientenwechsel muss, auch wegen der Gefahr einer Transmission von vorwiegend hämatogen übertragbaren Erregern, kritisch betrachtet werden. Während beispielsweise die KRINKO eine Desinfektion der behandschuhten Hand bei Blutentnahmen an unterschiedlichen Patienten nur für Ausnahmefälle im Textteil der Empfehlung zur Händehygiene erwähnt [8], wird in einer kürzlich publizierten Übersichtsarbeit das Tragen von Handschuhen zur Behandlung mehrerer Patienten mit der Begründung abgelehnt, dass Handschuhe als Einwegprodukt zur Anwendung nur an einem Patienten vorgesehen sind [11]. Für die Praxis bedeutet dies, dass eine grundsätzliche Freigabe eines patientenübergreifenden Handschuhgebrauches in Kombination mit einer indikationsabhängigen Desinfektion der behandschuhten Hand nicht befürwortet werden sollte. In bestimmten Situationen, wie z.B. Blutzuckermessungen von Labormitarbeitern oder Blutentnahmen von Blutspendediensten bei vielen Patienten hintereinander müsste im Einzelfall das Für und Wider einer Desinfektion der behandschuhten Hand bewertet werden.

Insbesondere bei Tätigkeiten des Reinigungsdienstes ergibt sich ein dritter Fall, wenn nämlich Handschuhe zum Schutz vor chemischen Einflüssen bei der Flächendesinfektion in unterschiedlichen Räumen getragen werden. Mit Ausnahme von Isolierungsszimmern, nach deren Reinigung und Desinfektion die Handschuhe abgelegt und verworfen werden sollen, empfiehlt die KRINKO diesbezüglich bei jedem Raumwechsel eine Desinfektion der behandschuhten Hände [8].

Grundsätzliche Voraussetzung für die Desinfektion der behandschuhten Hand ist nach der Empfehlung der KRINKO sowie der Ausführungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dass Herstellerangaben der jeweiligen Handschuhe und des verwendeten Händedesinfektionsmittels einer Desinfizierbarkeit der Handschuhe nicht entgegenstehen und die Handschuhe folgende Punkte erfüllen [8, 12]:
– Chemikalienbeständigkeit gemäß EN 374 [9]. Laut DGUV haben Nitrilhandschuhe eine gute Beständigkeit gegenüber den typischen Inhaltsstoffen von Desinfektionsmitteln.
– Keine sichtbare Perforation
– Optische Sauberkeit

Auf eine gute Passgenauigkeit der Handschuhe ohne Faltenbildung insbesondere im Bereich der Finger, des Handrückens oder der Handfläche ist grundsätzlich zu achten, da sonst die Beurteilung der optischen Sauberkeit und ggf. auch die Wirksamkeit der Desinfektion eingeschränkt sein kann.

Zu der Frage, nach welcher Anzahl von Desinfektionen oder Tragedauer in jedem Fall die Handschuhe gewechselt werden müssen, gibt es keine einheitlichen Empfehlungen. Dies ist zum einen abhängig von der Materialbeschaffenheit der verwendeten Handschuhe sowie von der Belastung, der die Handschuhe im Rahmen der durchgeführten Tätigkeit ausgesetzt sind. Hierzu wird in der KRINKO-Empfehlung zur Händehygiene ausgeführt [8]: „Da die Perforationsrate mit zunehmender Tragedauer bzw. nach belastender Tätigkeit ansteigt, ist auch bei Gewährleistung der genannten Forderungen im Intensivbereich nach spätestens 15 min sowie nach jeder Patientenwaschung ein Handschuhwechsel zu empfehlen.“ Eine Reihe von Versuchen, in denen auf künstlich kontaminierten behandschuhten Händen die mittlere log10-Reduktion durch Desinfektionen mit verschiedenen Händedesinfektionsmitteln bestimmt wurde, zeigt, dass selbst nach bis zu 10 Desinfektionen behandschuhter Hände die Wirkung nicht nachlässt [10]. Darüber hinaus ist die Desinfizierbarkeit der behandschuhten Hände bei gegebener Passgenauigkeit hinsichtlich der Wirksamkeit des Händedesinfektionsmittels sogar besser als die der bloßen Hände. Das wird mit der ebenen Oberfläche erklärt. Die Dichtheit von Handschuhen bleibt in allen bislang veröffentlichten experimentellen Studien mindestens über 5 Desinfektionen erhalten, in manchen Studien sogar bis zu 10 Desinfektionen [10]. Der Fachbereich Gesundheits- und Wohlfahrtspflege der DGUV, Sachgebiet Gesundheitsdienst, empfiehlt, eine maximale Tragedauer der Handschuhe von 30 min und maximal 5 Desinfektionen der Handschuhflächen nicht zu überschreiten [12]. Und dennoch kann es hinsichtlich der praktischen Umsetzung zu Diskussionen mit dem betriebsärztlichen Dienst kommen.

Die desinfizierten Handschuhe müssen in der konkreten Anwendung weiterhin zuverlässig sicher sein. Sie sind daher unter Berücksichtigung der Vorgaben des Herstellers zu verwenden. Das eingesetzte Desinfektionsmittel muss zum Handschuhmaterial passen und darf die Schutzwirkung des Handschuhs während des Tragens nicht verschlechtern. Dies ist anhand der zur Verfügung stehenden Quellen, insbesondere veröffentlichter Daten über entsprechende Versuche, Fachpublikationen und etwaiger Empfehlungen oder umgekehrt konkreter Ausschlüsse durch die Hersteller der Handschuhe bzw. der Desinfektionsmittel zu ermitteln. Steht dies zu befürchten, so wären vor dem nächsten Arbeitsschritt die Handschuhe zu wechseln, sonst könnte im Fall einer aus diesem Grund eingetretenen Infektion eine Haftung ausgelöst werden. Wesentlich wahrscheinlicher dürfte allerdings eine Haftung bei andauerndem Tragen der Handschuhe ohne Desinfektion auf bloßen oder behandschuhten Händen mit nachfolgend auftretender nosokomialer Infektion sein [11].

Literatur
1. Pittet D, Allegranzi B, Boyce J et al. The World Health Organization Guidelines on Hand Hygiene in Health Care and their consensus recommendations. Infect Control Hosp Epidemiol 2009;30(7):611–622.
2. Kingston L, O'Connell NH, Dunne CP. Hand hygiene-related clinical trials reported since 2010: a systematic review. J Hosp Infect 2016;92(4):309-20.
3. Wetzker W et al. Compliance with hand hygiene: reference data from the national hand hygiene campaign in Germany. J Hosp Infect 2016;92:328–331
4. Srigley JA, Furness C, Baker GR, Gardam M. Quantification of the Hawthorne effect in hand hygiene compliance monitoring using an electronic monitoring system: a retrospective cohort study. BMJ QualSaf 2014;23(12):974–980
5. Hagel S, Reischke J, Kesselmeier M et al. Quantifying the Hawthorne effect in hand hygiene compliance through comparing direct observation with automated hand hygiene monitoring. Infect Control Hosp Epidemiol 2015;36(8):957–962.
6. Girou E, Chai SH, Oppein F et al. Misuse of gloves: the foundation for poor compliance with hand hygiene and potential for microbial transmission? J Hosp Infect 2004;57:162-9.
7. Cusini A, Nydegger D, Kaspar T et al. Improved hand hygiene compliance after eliminating mandatory glove use from contact precautions – Is less more? Am J Infect Control 2015;43:922-7
8. Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut. Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bundesgesundheitsbl 2016;59:1189-1220.
9. DIN EN 374-4:2014-03. Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen - Teil 4: Bestimmung des Widerstandes gegen Degradation durch Chemikalien. Beuth Verlag: Berlin
10. Kampf G, Lemmen S. Die hygienische Händedesinfektion. In: Kampf G (Hrsg.). Kompendium Händehygiene. Wiesbaden: mhp-Verlag 2017. Seiten 56-81.
11. Kampf G, Niermeier F, Lemmen S. Desinfektion behandschuhter Hände. Krankenhaushygiene up2date 2018;13:27-40.
12. Fragen und Antworten des Fachbereichs Gesundheits- und Wohlfahrtspflege der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Sachgebiet Gesundheitsdienst. Accessed (9. April 2019)

Dr. Johannes Tatzel, Heidenheim
Prof. Dr. med. Günter Kampf, Hamburg
Vollständig überarbeitet mit Stand Mai 2019, HygMed 2019; 44(11): 193–195.
Erstveröffentlichung: Heeg P, Christiansen C. HygMed 2014; 39(3): 92–93.


Hautantiseptik

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Dekontamination von Kathetereintrittspforten

Frage: Ich arbeite in einer Dialyseeinrichtung. Wir verwenden u. a. eine Waschlotion, um Kathetereintrittspforten (zentralvenöse Katheter, Peritonealdialysekatheter) zu dekontaminieren. Ich möchte Sie um eine Stellungnahme zur Einwirkzeit bitten.

Antwort:

Grundsätzlich wird zwischen drei verschiedenen Erreger-Eintrittspforten bei Gefäßkathetern unterschieden. Die ersten beiden Eintrittspforten, nämlich über innenseitig kontaminierte Katheterhubs, Luer-Öffnungen von Dreiwegehähnen und andere Zuspritz- und Konnektionssysteme am Gefäßkatheter (z.B. nadelfreie Konnektorsysteme, NFC) sowie über kontaminierte Infusionslösungen, werden als intraluminaler Infektionsweg bezeichnet. Im Gegensatz dazu finden beim extraluminalen Infektionsweg die Erreger über die Katheteraußenseite Anschluss an die Blutbahn des Patienten. Dies kann durch Kontaminationen oder unzureichende Desinfektion beim Insertionsvorgang des Katheters erfolgen, aber auch im weiteren Verlauf durch „Vorwandern“ der Erreger von der Insertionsstelle durch tiefere Gewebeschichten bis hin zur Katheterspitze. Über die sorgfältige Pflege der Katheteraustrittstelle wird versucht, diesen letztgenannten Erreger-Eintrittsweg zu eliminieren. Hierzu werden für nichtgetunnelte zentrale Venenkatheter (ZVK) in der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention zur Prävention von Infektionen, die von Gefäßkathetern ausgehen, folgende Punkte aufgeführt [1]:
– Abdeckung der Insertionsstelle mit einem sterilen, gut haftenden Pflaster bzw. Gazeverband.
– Wechsel von Transparentverbänden nach Herstellerangaben, Wechsel von Pflastern und Verbänden, die keine visuelle Beurteilung der Insertionsstelle erlauben spätestens alle 72 Stunden, bei eingeschränkter Kooperation des Patienten täglich. Für beide Verbandarten gilt: Wechsel bei Durchfeuchtung (z.B. feuchte Kammer), Verschmutzung (z.B. Blutreste) und beginnender Ablösung.
– Bei jedem Pflaster-/Verbandwechsel: Haut um die Insertionsstelle mit alkoholischem Hautdesinfektionsmittel mit Zusatz von Chlorhexidin oder Octenidin desinfizieren, sofern erforderlich vorher mit steriler NaCl-Lösung reinigen.

Geeignete Präparate können mit den geprüften Einwirkzeiten und Konzentrationen der VAH-Liste entnommen werden.

Für getunnelte Katheter mit subkutanem Cuff (Broviac/Hickman) verweist die KRINKO auf Empfehlungen von Fachgesellschaften [1]. Der Fachverband nephrologischer Berufsgruppen (fnb) macht die Versorgung der Katheteraustrittstelle eines Dialysekatheters von dem sichtoptischen Zustand derselben abhängig. Für reizfreie oder nur leicht gerötete Katheteraustrittstellen ohne Sekretbildung reicht im Rahmen des Verbandwechsels in der Regel eine Säuberung der Wunde mit steriler Kochsalzlösung, sofern erforderlich. Sobald eine Rötung >0,5cm sowie eine Sekret- oder Eiterbildung um die Austrittsstelle sichtbar sind, wird eine Desinfektion der Katheteraustrittstelle mit wundheilungsneutralen Antiseptika auf Basis von Octenidin oder Polihexanid empfohlen, die zur Desinfektion von Wunden zugelassen sind [2]. In jedem Falle wichtig ist, dass der Hersteller des Katheters eine Kompatibilität mit dem verwendeten Desinfektionsmittel bestätigt und dass das Desinfektionsmittel abgetrocknet ist, bevor ein neuer Verband angelegt wird. Für eine prophylaktische Dekontamination mit einer Waschlotion gibt es keine Empfehlung. Hierdurch bestünde die Gefahr einer Translokation von Erregern bei unzureichender Erregerreduktion unter das Hautniveau und einer zusätzlichen Kontamination der Katheteraustrittstelle durch die Waschlösung selber.

Ob die Verwendung Chlorhexidin-imprägnierter transparenter Verbände bei Dialysekathetern einen über die antiseptische Behandung der Insertionstelle hinausgehenden Einfluss auf die Katheter-assoziierte Infektionsrate hat, ist nicht eindeutig geklärt [3,4,5]. Für zentrale Venenkatheter soll nach den KRINKO-Empfehlungen deren Verwendung bei anhaltend hohen Infektionsraten und bei besonders vulnerablen Patientengruppen erwogen werden [1].

Literatur
1. Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut. Prävention von Infektionen, die von Gefäßkathetern ausgehen. Teil 1 – Nichtgetunnelte zentralvenöse Katheter. Bundesgesundheitsbl 2017;60:171–206.
2. Fachverband nephrologischer Berufsgruppen (Hrsg.). Spindler B, Reichardt M, Eikelmann M et al. Zugänge zur Dialyse – Empfehlungen der Arbeitsgruppe Pflege. 2018, 3. Aufl. https://www.nephro-fachverband.de
3. Apata IW, Hanfelt J, Bailey J et al. Chlorhexidine-impregnated transparent dressings decrease catheter-related infections in hemodialysis patients: a quality improvement project. J Vasc Access 2017;18(2):103-108.
4. Leonardi G, Finotto G, Talaia M et al. "Getting to zero infections" in hemodialysis.G Ital Nefrol. 2015;32(5).
5. Camins BC, Richmond AM, Dyer KL et al. A crossover intervention trial evaluating the efficacy of a chlorhexidine-impregnated sponge in reducing catheter-related bloodstream infections among patients undergoing hemodialysis. Infect Control Hosp Epidemiol. 2010;31(11):1118-23.

Dr. Johannes Tatzel, Heidenheim
Prof. Dr. Peter Heeg, Ammerbuch
Vollständig überarbeitet mit Stand Mai 2019
Zitierweise: Tatzel J, Heeg P. Dekontamination von Kathereintrittspforten. HygMed 2019;44(9):143-144.

Erstveröffentlichung: Helm F. In: HygMed 2009; (34) 12: 510.


Wäsche

Aufbereitung von Berufskleidung und Bettwäsche in der Arztpraxis

Frage: Wir sind eine Arztpraxis und haben ein Schlaflabor. Müssen die Bettwäsche und die Berufskleidung mit Desinfektionswaschmittel gewaschen werden oder reicht es aus, die Wäsche mit 60 °C bzw. 90 °C zu waschen? Handelt es sich um eine Empfehlung oder eine Vorschrift?


Antwort: Im Gegensatz zum gut regulierten Bereich der Wäscheaufbereitung für Krankenhäuser herrscht über die Wäscheaufbereitung in der Arztpraxis kein Konsens.
Gemäß IfSG § 36 müssen auch in ambulanten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (u. a. Arztpraxen) Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden und sämtliche hygienerelevanten Prozessschritte innerhalb der Praxis durch Hygienepläne geregelt werden.
Der Einsatz und die Aufbereitung von Arbeits- und Schutzkleidung ist aus Sicht des Schutzes der Beschäftigten und aus Sicht des Infektionsschutzes für Mitarbeiter und Patienten ein nicht zu vernachlässigendes Thema. Wissenschaftliche Studien belegen, dass Textilien als ernst zu nehmender Vektor für Infektionserreger gesehen werden müssen. Deshalb sollte die Verwendung und Aufbereitung von Arbeits- und Schutzkleidung sowie ggf. die Bettwäsche im Hygienemanagement einer Arztpraxis (Hygieneplan) geregelt werden.
In den existierenden Regelwerken werden keine Pauschalkategorisierungen vorgenommen, so dass häufig unklar ist, ob und wann Textilien bzw. Arbeits- und Berufskleidung Schutzfunktion haben und/oder mit spezialisierten Verfahren desinfizierend aufbereitet werden müssen. Für den Nicht-Hygieniker ist daher nur schwer zu erkennen, ob Textilien aus der Arztpraxis wie Krankenhauswäsche zu behandeln sind.
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene [1] hat empfohlen, Arbeitskleidung von Personen aus Pflegeberufen nicht im häuslichen Bereich zu waschen, sondern mit Verfahren, die beim VAH oder RKI als wirksam befunden wurden. Dabei gilt es, die verfahrensspezifischen Dosierungen, Temperaturen, Haltezeiten und Flottenverhältnisse einzuhalten und zu prüfen, ob diese Bedingungen permanent gewährleistet sind.
Wir empfehlen, eine Risikoanalyse bzw. Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und diese zu dokumentieren. Für Arztpraxen ist generell die TRBA 250 anzuwenden [2]. Solange es um Patienten ohne Infektionskrankheiten (z. B. nur mit Schlafstörungen) geht, halten wir die Schutzstufe 1 für angemessen. Eine Entscheidungshilfe, nicht zuletzt für die Aufbereitung von Kopfkissen und Bettdecken, stellt die AWMF-Leitlinie zur hygienischen Aufbereitung von Patientenbetten dar [3].
Eine thermische Desinfektion bedeutet bei 90 °C eine Haltezeit von 10 min bzw. 85 °C und 15 min bei Flottenverhältnissen von 1:4 bis 1:5. Diese Desinfektionsbedingungen werden allerdings selten in Haushaltswaschmaschinen eingehalten. Es gibt gewerbliche Waschmaschinen ab ca. 5 kg Nennfüllmenge, die für solche Verfahren, aber auch für chemo-thermisch desinfizierende Waschverfahren geeignet sind.
Die desinfizierende Wirksamkeit des Waschverfahrens muss regelmäßig nach den aktuellen Empfehlungen des RKI (mindestens einmal jährlich) bzw. ggf. nach den Vorgaben des eingeführten Qualitätsmanagementsystems mittels Bioindikatoren und direkter Untersuchung der behandelten Wäsche (z. B. Rodac-Platten) geprüft werden.

Literatur
1. Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene. Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht (Aktualisierte Fassung). HygMed 2016; 41(7/8):186-192.
2. Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe. Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege TRBA 250. Ausgabe März 2014, GMBl 2014; Nr. 10/11 vom 27.03.2014 mit fortlaufenden Änderungen.
3. Arbeitskreis Krankenhaus- und Praxishygiene der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF): Hygienische Aufbereitung von Patienten betten. HygMed 2010; 35:268. Download unter: http://www.hygiene-klinik-praxis.de/ll_029.htm (Reg. Nr. 029/023)
Prof. Dr. Peter Heeg, Ammerbuch
Prof. Dr. Lutz Vossebein, Mönchengladbach
HygMed 2011; (36) 9: 351-52.

Diese Frage wurde im Konsens mit der Desinfektionsmittel-Kommission im VAH beantwortet und zuletzt mit Stand 2/2019 aktualisiert.

Keimbelastung von Waschmaschinen und Waschgut

Frage: Gibt es Vorschriften zu Nachweisverfahren bezüglich der Keimbelastung von Waschmaschine/ Waschgut?

Antwort: Konkrete Vorschriften im Sinne rechtlicher Vorgaben zu den in der Frage erwähnten Nachweisverfahren existieren nicht. Allerdings gilt es Infektionen zu vermeiden bzw. das Infektionsrisiko auf ein akzeptables Maß zu senken.
Um dies zu erreichen, sollte daher der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt werden, der zum Beispiel in den Richtlinien des RKI (Robert Koch-Institut), den Methoden des VAH (Verbund für Angewandte Hygiene) und in nationalen und internationalen Normen beschrieben wird.
Für die Wäscheaufbereitung sollte ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt werden, so dass die erforderliche hygienische bzw. mikrobiologische Qualität der Textilien gelenkt und dauerhaft erreicht werden kann. Ein mögliches Vorgehen zur Durchführung einer Risikoanalyse in Wäschereien wird in der EN 14065 beschrieben [1].
Die chemothermische Aufbereitung von Textilien, die eine definierte mikrobiologische Qualität aufweisen müssen, ist im Privathaushalt mit konventionellen Haushaltswaschmaschinen in der Regel nicht möglich, da aufgrund zu großer Schwankungen im Temperaturprofil (Exaktheit und Haltezeit), der Verschmutzungen, der Maschinenbeladungen, des Flottenverhältnisses (Anteil der Textilmenge zur Flüssigkeitsmenge), der Wasch- und ggf. Desinfektionsmitteldosierungen u.v.m. die Sicherheit, reproduzierbare Ergebnisse zu erzielen, gefährdet ist. Waschmaschinen müssen außerdem bestimmte Anforderungen erfüllen, damit sichergestellt werden kann, dass die in der Liste des RKI und des VAH angegebenen Verfahrensbedingungen eingehalten werden und die desinfizierende Wirkung der Waschverfahren erreicht wird [2, 3].
Der Wirksamkeitsnachweis des angewendeten Desinfektionsverfahrens erfolgt mit den üblichen mikrobiologischen Nachweisverfahren und Testmethoden [3, 4].
Um eine Aussage zur chemothermischen Desinfektionswirkung bei der Wäscheaufbereitung treffen zu können, werden in der Praxis überwiegend
1. Bioindikatoren eingesetzt,
2. mikrobiologische Wasseranalysen (z.B. des letzten Spülbades) durchgeführt und
3. das RODAC-Verfahren angewendet.

Zu 1:
Geeignete Bioindikatoren sind Baumwollläppchen, die mit einer ausreichenden Menge von Mikroorganismen und Blut kontaminiert und anschließend getrocknet werden (Einzelheiten zur Herstellung und Verwendung der Bioindikatoren sind in den Richtlinien des RKI und den Methoden des VAH beschrieben). Nach dem Einsatz der Bioindikatoren in der Waschmaschine wird kontrolliert, wie hoch die Reduktionsrate ist. Von einer erfolgreichen Desinfektion kann ausgegangen werden, wenn der Reduktionsfaktor größer als 7 log-Stufen ist. Der Einsatz von Bioindikatoren, die in eine semipermeable Membran eingeschlossen sind, ist kritisch zu hinterfragen, da innerhalb des Biomonitorkompartimentes in Abhängigkeit von der Zeit andere Bedingungen herrschen als außerhalb [5].

Zu 2:
Das Wasser, welches zum Waschen verwendet wird (mit Ausnahme von Wasser zum Einweichen bzw. zum Vorwaschen von Textilien), muss der Trinkwasserverordnung entsprechen. Gängige Wasserproben zur mikrobiologischen Analyse sind Weichwasser (nach der Enthärtungsanlage) oder die letzten Spülbäder. Auf eine geeignete Probennahmemöglichkeit und fachmännische Entnahmen des Wassers ist zu achten.

Zu 3:
Das RODAC-Verfahren (Replicate Organism Detection And Counting, synonym zum Abklatschverfahren) ist trotz möglicher Ergebnisschwankungen ein geeignetes Verfahren, um eine Abschätzung der Anzahl von Mikroorganismen auf Oberflächen vorzunehmen. Gemäß den Richtlinien des RKI dürfen nach der Probennahme von trockener Wäsche, die für den Gebrauch keimarm zur Anwendung kommen soll, auf Nährboden nach entsprechender Bebrütung in neun von zehn Proben nicht mehr als zwei Kolonien je 10 cm2 nachgewiesen werden (bei gleichzeitiger Abwesenheit humanpathogener Mikroorgansimen) [4]. (Bei Arbeitsbekleidung für den Lebensmittelbereich dürfen gemäß der DIN 10524 nicht mehr als fünf Kolonien je 10 cm2 auf den Nährböden wachsen (bei gleichzeitiger Abwesenheit humanpathogener Mikroorgansimen)) [6]).
Das Verfahren mit der größten Aussagekraft ist der Einsatz von Bioindikatoren in Form kontaminierter Baumwollläppchen. Die Untersuchung von Weichwasser und letztem Spülwassern sowie die Verwendung von RODAC-Platten sind eher ergänzende bzw. im Fall des Abklatschverfahrens orientierende Untersuchungen. Sofern auf den Läppchen eine ausreichende Reduktion der Testorganismen nachgewiesen wurde und keine sekundären Kontaminanten festgestellt wurden, sind die weiteren Untersuchungen nicht zwingend erforderlich.

Literatur
1. EN 14065:2016. Textilien – In Wäschereien aufbereitete Textilien – Kontrollsystem Biokontamination.
2. Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und –verfahren Stand: 31. Oktober 2017 (17. Ausgabe).
3. Desinfektionsmittel-Kommission im VAH. Liste der Desinfektionsmittel-Kommission im Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) e. V. Anwendungshinweise zur Wäschedesinfektion. (online sowie als Broschüre; Wiesbaden: mhp Verlag; 2018.)
4. Richtlinie für die Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Robert-Koch-Institut, Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (Hrsg.). Ziffer 4.4.3, Krankenhauswäsche, - Wäscherei. Stuttgart: Gustav-Fischer-Verlag; 1996.
5. Kagemann G, Hilgenberg B, Rech J, Heintz M and Vossebein L. Use of Biomonitors for the Validation of Chemo-thermal Disinfecting Washing Procedures. Tenside Surf Det 2008;6(45):334-339
6. DIN 10524. Lebensmittelhygiene - Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben. Beuth-Verlag, Berlin, DIN 10524:2018.

Prof. Dr. Peter Heeg, Ammerbuch
Prof. Dr. Lutz Vossebein, Mönchen-Gladbach
PD Dr. med. Constanze Wendt, Heidelberg
Erstveröffentlichung: HygMed 2006; (31)7/8:345.
Aktualisiert: 24. Juni 2011, HygMed 2011; (36)7/8:309.

Zuletzt aktualisiert: Februar 2019

Wäsche für Frühgeborene auf der Neonatologie

Frage: Immer wieder werde ich gefragt, ob die Frühgeborenen auf der Neonatologie eigene Wäsche von zu Hause anziehen dürfen. Aber gerade bei einem Erregernachweis (ESBL etc.) ist dieser Wunsch als kritisch anzusehen, oder? Auch wenn ich Eltern darauf hinweise, die Wäsche bei über 60 °C zu waschen, habe ich ja keine Kontrolle. Wie ist Ihre Meinung dazu?

Antwort: In den Empfehlungen der KRINKO zur Infektionsprävention bei neonatologischen Intensivpatienten heißt es, dass die Wäsche für die Neugeborenen „zumindest keimarme, frisch gewaschene, nicht offen gelagerte Krankenhauswäsche“ sein sollte.
Krankenhauswäsche wird generell einem zertifizierten (VAH-gelisteten), desinfizierenden, in der Regel chemisch-thermischen Waschverfahren bei mindestens 60 °C unterzogen. Diese Bedingungen sind bei der häuslichen Wäsche nicht gegeben. Zum einen werden  keine desinfizierenden Waschmittel verwendet, zum Anderen wird die eingestellte Temperatur bei „60 °C-Wäsche“ häufig nicht erreicht bzw. über einen längeren Zeitraum gehalten. Hinzu kommt. dass die meisten Krankheitserreger bei einer Temperatur von 60 °C nicht abgetötet werden. Der Waschprozess in der häuslichen Waschmaschine bewirkt also allenfalls eine mechanische Reduktion von Mikroorganismen, die letztlich das Erfordernis der „Keimarmut“ nicht erfüllt. Hinzu kommt das Kontaminationsrisiko bei der Entnahme der Wäsche aus der Maschine und beim Transport ins Krankenhaus.
Zusammenfassend muss die Empfehlung also lauten, für Frühgeborene keine zuhause aufbereitete Wäsche zu verwenden. In manchen Kliniken besteht die Möglichkeit, private Wäsche dort mit einem desinfizierenden Waschverfahren aufzubereiten. Sofern ein solches Verfahren mikrobiologisch hinsichtlich seiner Wirksamkeit überprüft ist, wäre gegen dieses Vorgehen nichts einzuwenden.

Literatur
Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen bei neonatologischen Intensivpflegepatienten mit einem Geburtsgewicht unter 1500 g. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 2007; 50:1265–1303.
Siehe auch: Ergänzende Empfehlung (2011) in EpidBull 2012, Nr. 2

Prof. Dr. Peter Heeg, Ammerbuch
Prof. Dr. Lutz Vossebein, Mönchengladbach
HygMed 2013; (38) 11:483

Zuletzt aktualisiert: Februar 2019

Waschen von DRK-Einsatzbekleidung

Frage: Da unsere Dienstwäsche (DRK-Einsatzbekleidung etc.) durch unser Personal selbst auf der Rettungswache gewaschen wird, sehen wir uns verpflichtet eine Industriewaschmaschine bereitzustellen. Welche Vorgaben hinsichtlich Desinfektion und technische Voraussetzungen muss eine solche Maschine erfüllen?

Antwort: Um eine sichere Desinfektion gewährleisten zu können, muss die Waschmaschine sämtliche relevanten Parameter des Desinfektionsverfahrens einstellen und nachweislich erfüllen können.
Dazu gehören vor allem:
1. Temperatur und Haltezeit;
2. Flottenverhältnis (Verhältnis der Menge an trockenen Textilien in Kilogramm zur Wasser- (Flotten-) Menge in Liter). Achtung: Nicht der Gesamtwasserverbrauch ist gefragt, sondern die Wassermenge im entsprechenden Desinfektionsschritt;
3. Dosierung des Desinfektionsmittelwirkstoffs: Für die exakte Dosierung (z. B. 5 Gramm pro Liter Flotte) muss die Wassermenge im entsprechenden Desinfektionsbad ebenfalls bekannt sein;
4. Kontrolle und Dokumentation: Wenn die Maschine aufgestellt und angeschlossen ist (sowie mindestens einmal pro Jahr), sollten die verwendeten Verfahren validiert werden; sprechen Sie ggf. mit Ihrem Maschinen- oder Waschmittellieferanten.
 
Der Temperaturnachweis erfolgt üblicherweise über den Einsatz von Temperaturloggern.
Die Wassermenge (für Dosierung und Flottenverhältnis) kann bspw. über eine vorgeschaltete Wasseruhr in den entsprechenden Einzelbädern abgelesen werden.
Außerdem wird empfohlen, mindestens einmal pro Jahr einen Biomonitor einzusetzen, der die Anforderungen des RKI und VAH erfüllt (Biomonitore die in einer semipermeablen Membran eingeschlossen sind, erfüllen diese Anforderungen nicht).
Es sollte beachtet werden, dass bspw. in der Liste des VAH viele verschiedene Desinfektionswaschverfahren mit unterschiedlichen Temperaturen und Haltezeiten etc. aufgeführt sind. Die Waschmaschine sollte diese Verfahren abbilden können.

Prof. Dr. Peter Heeg, Ammerbuch
Prof. Dr. Lutz Vossebein, Mönchengladbach
HygMed 2011; (36) 7/8: 310

Zuletzt aktualisiert: Februar 2019

Bettwäsche in der Kindertagesstätte richtig aufbereiten

Frage: Zur Reinigung unserer Decken- und Kissenbezüge verwenden wir speziellen flüssigen antibakteriell wirksamen Hygiene-Wäschespüler. Ist diese Vorgehensweise für eine Kindertagesstätte aus hygienischer Sicht ausreichend?


Antwort: Um eine definierte oder gezielte, routinemäßige Desinfektion bei der Wäscheaufbereitung zu erreichen, gibt es Verfahren, die in der Liste des VAH (Verbund für Angewandte Hygiene) aufgeführt sind. Bei der Anwendung der Verfahren muss hinsichtlich der Wirksamkeit sichergestellt sein, dass die relevanten Parameter (insbesondere Temperatur, Temperatur-Haltezeit, Wirkstoffkonzentration und das Flottenverhältnis) eingehalten werden.

Wenn eine desinfizierende Wäscheaufbereitung nicht notwendig ist, ist die Anwendung von Verfahren ab 60 °C unter Verwendung eines pulverförmigen Vollwaschmittels in der Regel ausreichend.

Die Notwendigkeit des Einsatzes von Hygienespülern ist bisher nicht belegt. Wenn eine desinfizierende Aufbereitung gewünscht wird oder durchgeführt werden muss, kann diese nicht durch die Verwendung von Hygienespülern erreicht werden.

Literaturhinweis
Beispielsweise der Hygieneleitfaden für Kindertagesstätten, Baden-Württemberg, enthält weitere Erläuterungen, in welchen Fällen eine desinfizierende Aufbereitung der Bettwäsche in Kitas notwendig ist und wie häufig sie gewaschen werden soll (Kapitel 2.5). Zum Download des Leitfadens.

Prof. Dr. Lutz Vossebein, Mönchen-Gladbach
Zuletzt aktualisiert: März 2019


Schwimmbad und Wellness-Einrichtungen

Auswahl von Flächendesinfektionsmitteln

Frage: Sind in der VAH-Liste Desinfektionsmittel zur Flächendesinfektion für alle Schwimmbadbereiche (vor allem für öffentliche Bäder) enthalten?


Antwort: In der Desinfektionsmittelliste des VAH sind alle Desinfektionsmittel aufgelistet, die nach den „Anforderungen und Methoden zur VAH-Zertifizierung chemischer Desinfektionsverfahren“ [1] auf ihre Wirksamkeit hin getestet und für wirksam befunden wurden; die Anwendungsbereiche für diese Mittel sind: Hygienische Händewaschung, Hautantiseptik, Hände-, Flächen-, Instrumenten- und Wäschedesinfektion.

Die VAH-Liste macht aber prinzipiell keine Angaben über die Materialverträglichkeit der Produkte für Werkstoffe und sonstige Materialien, mit denen sie z. B. in Bädern in Kontakt kommen. Hier muss der Hersteller der Produkte bzw. der Werkstoffe und Materialien dem Anwender Auskunft darüber geben, ob die Produkte oder Formulierungen entsprechend dem angegebenen Anwendungsbereich materialverträglich sind oder nicht.

Inwieweit Reinigungs- und Desinfektionsmittel hinsichtlich der in öffentlichen Bädern vorhandenen Werkstoffe materialverträglich sind, geht aus der sog. Liste RK (Liste geprüfter Reinigungsmittel für keramische Beläge in Schwimmbädern; DGfdB A 41 [2]) sowie der sog. Liste RE (Liste geprüfter Reinigungsmittel für Beckenkörper und Bauteile aus Edelstahl in Schwimmbädern; DGfdB A 42 [3]) der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen hervor, die regelmäßig aktualisiert wird. Das Kuratorium „Reinigungsmittel in Schwimmbädern“ ist zuständig für die Prüfung und die Zulassung. Geprüft wird gemäß den Verfahren zur Prüfung von Reinigungsmitteln für keramische Beläge bzw. Edelstahl in Schwimmbädern (beide aus dem Jahre 2017) [4], [5], wobei die Durchführung der Untersuchungen durch die Säurefliesner-Vereinigung e.V. erfolgt. Eine Untersuchung der Wirksamkeit eines eventuell in den Präparaten vorhandenen Desinfektionsmittels wird jedoch nicht durchgeführt.

In den Listen RK und RE werden nur dann Hinweise auf eine Desinfektionswirkung gegeben, wenn

a) das enthaltene Desinfektionsmittel nach den Kriterien des VAH geprüft wurde und/oder in der VAH-Liste aufgelistet ist oder
b) eine Registrierung als Arzneimittel vorliegt.

In der Regel erwarten die Aufsichtsbehörden, dass Reinigungs- und Desinfektionspräparate verwendet werden, die in der VAH-Liste aufgeführt sind; dies gilt insbesondere für Bäder in Krankenhäusern. Anwender sind auf der sicheren Seite, wenn sie zertifizierte Präparate verwenden und der Hersteller bescheinigt, dass sie für den vorgesehenen Zweck im Bad verwendbar sind, also ggfs. auch den Anforderungen der Biozidgesetzgebung entsprechen.

Die o. a. Gesellschaft (Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V., Haumannplatz 4, 45130 Essen, 0201/87969-0) erteilt auf Wunsch weitere Informationen zur Hygiene, Reinigung und Desinfektion in Bädern, die z. B. in der Richtlinie DGfdB R 94.04 (Stand 2013) zu finden sind[6].

Literatur

1. Desinfektionsmittel-Kommission im VAH. Anforderungen und Methoden zur VAH-Zertifizierung chemischer Desinfektionsverfahren. Wiesbaden: mhp Verlag. Gesamtwerk mit 4 Ergänzungslieferungen Stand 15. Juni 2019.

2. Deutsche Gesellschaft für das Badewesen: Liste geprüfter Reinigungsmittel für keramische Beläge in Schwimmbädern (Liste RK; A 41). Siehe aktuelle Fassung.

3. Deutsche Gesellschaft für das Badewesen: Liste geprüfter Reinigungsmittel für Beckenkörper und Bauteile aus Edelstahl in Schwimmbädern (Liste RE; A 42). Siehe aktuelle Fassung.

4. Institut für Wand- und Bodenbeläge – Säurefliesner-Vereinigung e.V.: Verfahren zur Prüfung von Reinigungsmitteln für keramische Beläge in Schwimmbädern. Burgwedel: November 2017.

5. Institut für Wand- und Bodenbeläge – Säurefliesner-Vereinigung e.V.: Verfahren zur Prüfung von Reinigungsmitteln für Beckenkörper und Bauteile aus Edelstahl in Schwimmbädern. Burgwedel: November 2017.

6. Deutsche Gesellschaft für das Badewesen: Reinigung, Desinfektion und Hygiene in Bädern (R 94.04). Essen: Dezember 2013.

Erstveröffentlichung: Dr. med. Bernhard Hengesbach, Bonn. HygMed 2006;(31)10:469.

Überarbeitet mit Stand 2020: Prof. Dr. med. C. Höller (korrespondierende Autorin), Prof. Dr. P. Heeg, unter Mitwirkung von Dr. D. Dygutsch

Behandlung von Schleim in Fugen

Frage: Welche Empfehlungen gibt es zur Behandlung von Schleim in Fugen von (Privat-)Bädern? Seit vielen Jahren führe ich Materialprüfungen nach dem DVGW Arbeitsblatt W270 durch und habe auch immer wieder gerichtsanhängige Schadensfälle zur Bearbeitung. In der letzten Zeit hatte ich einige Schleimbiozönosen in Fliesenfugen von Schwimmbecken zu begutachten. Der Widerstand der Fliesenleger und insbesondere der Lieferanten der div. Materialien (Ausgleichsmörtel, Kleber, Dichtmassen, Fugen etc.) ist groß gegen die Aussage, dass auch im Schwimmbad hygienisch-mikrobiologisch geeignete Materialien verwendet werden müssen und eine einwandfreie Wasseraufbereitung nicht hinlänglich ausreicht, die Schleimbildung zu verhindern. Für den öffentlichen Bereich sind mir bei Fliesenfugen nur wenige Probleme bekannt, im Privatbereich gibt es viele Probleme. Welche Literatur gibt es zu dem Thema des Einflusses von z. B. frei wirksamem Chlor auf die Biozönosen, die mit Sicherheit auf Grund einer mikrobiell wirksamen Materialkomponente gebildet werden und als Schleim sichtbar sind?


Antwort: Zur Problematik der Schleimbildung auf Fugenkomponenten in Privatbädern existiert nahezu keine zweckdienliche Literatur. Das Umweltbundesamt hat sich vor vielen Jahren kurz mit diesem Thema befasst, dieses aber dann nicht weiterverfolgt, so dass auch von dieser Seite keine weiteren Informationen zu erwarten sind.

Fazit ist, dass man wohl kaum eine juristische Handhabe hat, Fliesenleger oder Lieferanten zu zwingen, mikrobiologisch inerte oder wenig anfällige Werkstoffe in Privatbädern zu verwenden bzw. zu liefern, es sei denn, selbiges wird vertraglich vereinbart. Eine Möglichkeit, in diesem Bereich Problemen vorzubeugen, ist, dass der Auftraggeber sich die Konformität der Materialien mit den KTW-Leitlinie aus dem Jahr 2016 (KTW: Kunststoffe und Silikone im Kontakt mit Trinkwasser) bestätigen lässt [1], wie dies bei Ausschreibungen in öffentlichen Bädern der Fall sein dürfte. Allerdings berücksichtigt eine KTW-Prüfung nicht den in Schwimmbädern üblichen Einsatz von Chlor als Wasserdesinfektionsmittel.

Hinsichtlich der Wirksamkeit von freiem Chlor auf Biozönosen /Schleimbildung in Fugen mit mikrobiologisch verwertbarem Material ist festzustellen, dass die in Bädern nach DIN 19643 zugelassenen Chlorkonzentrationen nicht in der Lage sind, langfristig die Bildung von Biofilmen und dann sichtbarer Schleimbildung zu verhindern, wenn nicht eine ausreichende Beckenhydraulik (= Desinfektionsmittelverteilung) sichergestellt ist. Weiterhin müssen die notwendigen, regelmäßigen Reinigungsarbeiten durchgeführt werden, wie das manuelle (Bürste, Pad) oder maschinelle (Roboter) Reinigen der Beckenwände und -böden sowie der Überläufe. Einmal vorhanden, sind auch höhere Konzentrationen an Chlor nicht in der Lage, Biofilme und Schleimkomponenten in offenen Systemen wie Bädern zu beseitigen; zudem ist zu berücksichtigen, dass hohe Chlorkonzentrationen möglicherweise ihrerseits langfristig zu Schäden an der Fugenmasse führen können.

Auch für den Inhaber privater Bäder bleibt insofern nur die Möglichkeit, durch regelmäßige mechanische Reinigung die sichtbare Schleimbildung auf den Fugen zu verhindern, was häufig aber auf Unverständnis stößt.

Da es mit der Problematik in privaten Bädern kaum Erfahrungen gibt, liegen den obigen Ausführungen in erster Linie die Erfahrungen zugrunde, die man über die Wirksamkeit von Chlor hauptsächlich auf experimenteller Ebene gewonnen hat, z. B. bei den Untersuchungen über den Einfluss von Chlor auf Biofilme in Schläuchen. Es konnte nachgewiesen werden, dass Chlorkonzentrationen, wie sie in öffentlichen Bädern zulässig sind (0,3-0,6 mg/L), kaum oder gar nicht die Biofilme und die Schleimbildung beeinflussen, die sich auf nicht geeignetem Material bilden. In Bädern, deren Fugenkomponente ein Nährstoffdepot für Mikroorganismen darstellt, ist kein nennenswerter Einfluss von Chlor auf Biofilme zu erwarten. Umso wichtiger ist es, dass z. B. bei der Verarbeitung von Reaktionssystemen wie Epoxidharzfugen die Verarbeitungsvorgaben der Hersteller sehr genau eingehalten werden.

Mit hohen Chlorkonzentrationen, die in Bädern jedoch nicht zulässig sind, lässt sich der Abbau von Biofilmen zwar beschleunigen. Solange den Mikroorganismen aber die Nahrungsgrundlage nicht entzogen wird, wird es zu einer erneuten Aufkeimung und Schleimbildung kommen.



Literatur

1. Die Leitlinie des Umweltbundesamtes zur veränderten Durchführung der KTW-Prüfungen bis zur Gültigkeit des Europäischen Akzeptanzsystems für Bauprodukte im Kontakt mit Trinkwasser (EAS) ist hier als PDF herunterzuladen.

Hinweise

Die Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-Leitlinie) wurde zuletzt am 7. März 2016 aktualisiert [1].

Die KTW-Leitlinie wird durch die Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien ersetzt und mit dem Tag der verbindlichen Gültigkeit der Bewertungsgrundlage am 21. März 2021 zurückgezogen. Prüfzeugnisse nach der Leitlinie verlieren mit diesem Datum die Gültigkeit.
Weitere Informationen auch unter www.dvgw.de/wasser/rechtsvorschriften/ktw.html und www.umweltbundesamt.de/themen/wasser (Bewertungsgrundlagen und Leitlinien).

Erstveröffentlichung: Dr. med. Bernhard Hengesbach, Bonn. HygMed 2006;(31)10:469.

Überarbeitet mit Stand 2020: Prof. Dr. med. C. Höller (korrespondierende Autorin), Prof. Dr. P. Heeg, unter Mitwirkung von Dr. D. Dygutsch

Desinfektion von Schwimmbadliegen

Frage: In einer Körperbehindertenschule werden Schwimmbadliegen mit einem Flächendesinfektionsmittel desinfiziert. Welches Wirkspektrum ist für die Desinfektion notwendig und welche Wirkstoffe sind unter Berücksichtigung der Hautfreundlichkeit zu empfehlen?


Antwort: Zunächst muss geklärt werden, aus welchem Material die Liegen hergestellt wurden und wie die Oberflächenbeschaffenheit des Materials ist. Handelt es sich um Kunststoffliegen, so können diese mit VAH-gelisteten Schnelldesinfektionsmitteln zur Flächenhygiene auf Basis von Alkoholen ggf. unter Verwendung von Einmaltüchern oder getränkten Tüchern desinfiziert werden. Beinhalten diese Präparate quartäre Ammoniumverbindungen z.B. als weiteren Wirkstoff oder als Netzmittel, so empfiehlt es sich, die Flächen nach der notwendigen Einwirkzeit des Desinfektionsmittels nochmals mit einem mit Leitungswasser getränkten Einmaltuch nachzuwischen oder mit einem Wasserschlauch abzuspülen. Bei Präparaten, die als Inhaltsstoffe ausschließlich Alkohole (Ethanol, 1-Propanol, 2-Propanol) enthalten, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Liegen, die mit netzartigen Geweben bespannt sind, sind nur schwer zu desinfizieren. Hier hat sich entweder das Waschen in Waschmaschinen unter Verwendung von desinfizierenden Waschmitteln oder ausreichend hohen Temperaturen bewährt. Können die Bespannungen nicht entfernt werden, so können diese mit einem mildalkalischen Reinigungs- oder Flächendesinfektionsmittel eingeschäumt werden und nach entsprechender Einwirkdauer mit Trinkwasser gründlich abgespült werden.

Stand Januar 2020

 

Autoren

Prof. Dr. med. Christiane Höller (korrespondierende Autorin), Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Oberschleißheim. E-Mail

Dr. Dirk Dygutsch, Dr. Nüsken Chemie GmbH, Kamen, Mitglied im Kuratorium Reinigung der Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V.

Hygienemaßnahmen in einer Finnischen Sauna

Frage: Als Mitarbeiter des Hygienemanagements eines Krankenhauses sind wir auch für die Betreuung des angeschlossenen Altenheims zuständig und mit der Fragestellung konfrontiert, wie eine im Altenwohnbereich installierte Finnische Sauna gereinigt und desinfiziert werden sollte. Gerade in Anbetracht der erhöhten Rate von MRSA-Trägern unter geriatrischen Bewohnern gehen wir davon aus, dass eine Desinfektion nötig wäre, finden aber leider keine konkreten Empfehlungen. So wäre es sehr nett, wenn Sie uns diesbezüglich weiterhelfen könnten.


Antwort: Bei einer Sauna innerhalb eines Altenpflegeheims kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei den Besuchern eher um Personen handelt, bei denen die soziale Betreuung im Vordergrund steht. Bewohner, die einer pflegerischen Betreuung bedürfen, insbesondere solche mit übertragbaren Erkrankungen, sollen generell keine Sauna besuchen [1]. Ein derartiger Grundsatz ist im Rahmen eines Heimbetriebs selbstverständlich und bedarf wohl keiner besonderen Maßnahme zur Durchsetzung. Demnach sind an eine Sauna im Altenheim grundsätzlich keine anderen Anforderungen zu stellen als an Saunaeinrichtungen im öffentlichen Bereich oder in Fitnessclubs und Wellnesseinrichtungen.

Da angenommen werden muss, dass auch symptomlose Träger von Krankheitserregern wie etwa MRSA eine Sauna aufsuchen, ist auf der Grundlage einer Risikobewertung nach den „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ des Robert Koch-Instituts [2] die Sauna als Bereich mit möglichem Infektionsrisiko einzustufen. Dies bedeutet, dass Flächen mit häufigem, direktem Hautkontakt nicht nur gereinigt, sondern auch desinfiziert werden müssen. Für die Sauna ist in Abstimmung mit dem Hygieneverantwortlichen ein Reinigungs- und Desinfektionsplan aufzustellen, der nicht nur die Saunakabine(n) sondern auch die Nassbereiche (insbesondere Tauchbecken) sowie den Ruhebereich und die Umkleiden abdeckt.

Die Häufigkeit einer desinfizierenden Reinigung ist von der Auslastung der Sauna und dem Spektrum der Nutzer abhängig und sollte daher im Einzelfall vor Ort festgelegt werden. Grundsätzlich ist jedoch ein arbeitstägliches Intervall erforderlich.

Boden und Kunststoffroste sollten zur Vermeidung einer möglichen Geruchsbelastung nicht mit Präparaten auf Basis von Aldehyden behandelt werden. Geeigneter erscheinen für die desinfizierende Reinigung z. B. Produkte auf der Basis oberflächenaktiver Verbindungen (quartäre Ammoniumverbindungen, Amine). Für die hölzernen Sitz- und Liegeflächen müssen Präparate eingesetzt werden, die für die Desinfektion von unbehandeltem (rohem) Holz geeignet sind. Die VAH-Onlineliste enthält solche Produkte, die insbesondere hinsichtlich ihrer Wirksamkeit gegen Dermatophyten getestet sind.

In jedem Fall ist darauf zu achten, dass das durch den Saunabetrieb extrem trockene Holz sich nicht mit dem Desinfektionsmittel vollsaugt, um einen direkten Kontakt des Desinfektionsmittels mit der Haut von Besuchern zu vermeiden. Darüber hinaus kann es zur Bildung von Rissen kommen, die sowohl hinsichtlich des Patienten- und Arbeitsschutzes ungünstig sind als auch die Desinfektionsfähigkeit des Materials herabsetzen. Deshalb können diese Hölzer vor den Hygienemaßnahmen mit Leitungswasser vorgenässt werden.

 

Literatur

1. Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI). Infektionsprävention in Heimen. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz. 2005;48:1061–1080.

2. Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI). Anforderungen der Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz. 2004;47:51–61.

Erstveröffentlichung: Florian Helm, Bonn; Prof. Dr. Peter Heeg, Ammerbuch; Prof. Dr. med. C. Höller, Oberschleißheim. HygMed 2012;37(9):372.

Überarbeitet im Januar 2020: Prof. Dr. med. C. Höller (korrespondierende Autorin), Prof. Dr. P. Heeg, unter Mitwirkung von Dr. D. Dygutsch

Überprüfung der Desinfektionswirkung von Flächendesinfektionsmitteln in Schwimmbädern

Frage: Im Schwimmbad (Beckenumgang, Duschen, Toiletten usw.) wird täglich desinfiziert. Die Desinfektionswirkung kann mittels Abklatschtest vor und nach der Desinfektion überprüft werden. Gibt es dazu eine Richtlinie oder ein Bewertungssystem (-schema), ab wann die Desinfektion als ausreichend bezeichnet werden kann?


Antwort: Die Empfehlung des Umweltbundesamte „Hygieneanforderungen und deren Überwachung" [1] verweist auf eine regelmäßige, sprich tägliche Reinigung und Desinfektion der Barfuß- und Sanitärbereiche und empfiehlt die Überprüfung der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nach entsprechender Einwirkzeit mittels Abklatschuntersuchungen. Sie gibt aber zu bedenken, dass Untersuchungen während des Badebetriebes keine Aussage über die Qualität der durchgeführten Desinfektionsmaßnahmen erlauben. Die Richtlinie DGfdB R 94.04 [2] gibt zusätzlich entsprechende Hinweise zur Durchführung und Bewertung von Erfolgskontrollen und stellt ein einfaches Bewertungsschema vor, welches semiqualitative Rückschlüsse auf den Hygienestatus von Oberflächen zulässt. In beiden Fällen stehen die Ermittlung des Erfolgs der Hygienemaßnahmen im Mittelpunkt; eine unmittelbare Ableitung von Keimzahlen und damit „Grenzwertbetrachtungen" sind nicht Ziel dieser Regelwerke.

Vergleichende Untersuchungen mittels Abklatschplatten vor und nach einer Desinfektion können zwar in der Praxis den Reduktionseffekt eindrucksvoll veranschaulichen, sie stellen aber kein validiertes oder validierbares Verfahren dar. Die Schwierigkeit besteht u.a. darin, dass die Ausgangsbelastung der beprobten Flächen (hinsichtlich der Keimzahl und organischer Kontaminationen) nicht bekannt und somit nicht quantifizierbar ist. Diese Quantifizierbarkeit ist aber eine essentielle Voraussetzung für die Erstellung von Richtlinien bzw. für die Bewertung der Desinfektionswirkung von Desinfektionsmitteln wie sie für die Interpretation und Bewertung von krankenhaushygienischen Umgebungsuntersuchungen vorgenommen wird (s.u.).

Untersuchungen mit Rodac-Platten sind zum Nachweis einer wirksamen Desinfektion aus folgenden Gründen nur bedingt geeignet:

1. Rodac-Platten sind aufgrund der beschriebenen mangelnden Quantifizierbarkeit hoher Keimzahlen, die für die Bewertung von Reduktionsfaktoren von 4–5 log10-Stufen erforderlich wäre, zu unpräzise.

2. Es fehlen qualitative und quantitative Kriterien über die auf Flächen im Schwimmbad zulässigen mikrobiellen Belastungen.

3. Die Berücksichtigung von Prüfbelastungen ist vor Ort nicht möglich (z.B. artifizielle organische Belastung).

4. Die Beurteilung der Platten muss sich streng an der jeweiligen Fragestellung orientieren, wie dies bereits für die weitaus sensibleren Untersuchungen bei krankenhaushygienischen Fragestellungen zur Beurteilung eines potentiellen Infektionsrisikos gilt.

Das Ergebnis einer Abklatschuntersuchung, z. B. von einer desinfizierten Sitzbank in einem Schwimmbad unterscheidet sich demnach von einer desinfizierten Werkbank in einer Apotheke. Ein E.-coli- oder ein S.-aureus-Nachweis in Verbindung mit einer eventuell hohen Gesamtkeimzahl in der Werkbank hätte sicher andere Konsequenzen als der gleiche Befund auf der Sitzbank.

Durch die Aufgabe des VAH, Desinfektionsmittel auf ihre Wirksamkeit zu testen, wird zudem dem Anwender die Sicherheit gegeben, die er von einem Desinfektionsmittel erwartet. Von einer „ausreichenden“ Desinfektionswirkung kann er somit grundsätzlich dann ausgehen, wenn das Desinfektionsmittel nach den Anforderungen und Methoden zur VAH-Zertifizierung chemischer und somit nach den Kriterien der „Desinfektionsmittelliste des VAH“ geprüft und für wirksam befunden wurde [3]. Je nach Testorganismus wird dabei eine Reduktion um 4–5 log10-Stufen gefordert.

Für den Anwender heißt das: Ein für den jeweiligen Anwendungsbereich (hier: Barfußbereiche, Saunen etc.) getestetes und für wirksam befundenes Präparat ist bei korrekter Anwendungstechnik (inkl. Aufbereitung der Reinigungsutensilien, Benetzung der Wischmopps, Beachtung der Einwirkzeit und der Konzentration) auch vor Ort wirksam.

Kurz gesagt: Die Aufnahme in die Liste des VAH garantiert, dass da, wo „Desinfektionsmittel“ drauf steht, auch ein wirksames Desinfektionsmittel drin ist. Gleiches gilt für die Liste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft für den Lebensmittelbereich [4, 5]. Auf diese Listen und die „Prüfung der Wirksamkeit“ wird auch Bezug genommen in der Richtlinie des Robert Koch-Instituts über die Anforderung der Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen [5].

Sehr hilfreich bei der Beurteilung und Interpretation derartiger Kontaktkulturen für den Krankenhausbereich sind die Ausführungen in dem Loseblattwerk „Mikrobiologisch-infektiologische Qualitätssicherung“ der DGHM [6]. Neben einer detaillierten Beschreibung der Modalitäten von Umgebungsuntersuchungen geben sie Hinweise zur Interpretation und Bewertung der Befunde, die – mit Einschränkungen – in manchen Aussagen auch zur Bewertung von Umgebungsuntersuchungen außerhalb von Krankenhäusern herangezogen werden können.

Abklatschuntersuchungen zur Überprüfung einer Desinfektionsleistung sind – außer auf dem beschriebenen krankenhaushygienischen Sektor – nur für wenige Bereiche in Normen oder Richtlinien festgeschrieben wie z.B. in der DIN 10510 (Lebensmittelhygiene – Gewerbliches Geschirrspülen; [7]). Hier liegen aber im Vergleich zu Flächen in Bädern „normierbare“ Verhältnisse vor z.B. über die Temperatur-Zeit-Abhängigkeit der thermischen Desinfektion des Geschirrs, dessen verbleibende quantitative Keimbelastung mittels Abklatschtechnik in der Regel zufriedenstellend und reproduzierbar dargestellt werden kann.

Zwar kann die Wirksamkeit eines Präparates nicht mit Abklatschplatten ermittelt werden, aber Hinweise auf Fehler bei der Durchführung selbst oder grundsätzlich des angewandten Verfahrens können durchaus mit entsprechenden Untersuchungen erzielt werden. Das gilt natürlich nur, wenn ein Labor mit ausreichenden Erfahrungen über die zu erwartende Keimflora und über die Desinfektionsverfahren die Bewertung vornimmt.


Literatur

1. Umweltbundesamt. Empfehlung Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung (2013-12). Bundgesundheitsbl 2014;57(2):258–279.

2. Deutsche Gesellschaft für das Badewesen: Reinigung, Desinfektion und Hygiene in Bädern (R 94.04). Essen: Dezember 2013.

3. Desinfektionsmittel-Kommission im VAH: Desinfektionsmittel-Liste des VAH. Stand: 1.10.2019. mhp-Verlag GmbH: Wiesbaden. 2019 bzw. jeweils aktuelle Ausgabe oder Online-Portal

4. Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft: DVG-geprüfte Desinfektionsmittel und Desinfektionsverfahren für den Einsatz im Lebensmittelbereich.

5. Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsverhütung am Robert Koch-Institut: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 2004;(47):51–61. (Hinweis: Diese Empfehlung ist derzeit in Überarbeitung)

6. Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, Podbielski A, Jatzwauk L (Hrsg.). MIQ22: Krankenhaushygienische Untersuchungen, Teil 1. Loseblattwerk. Elsevier-GmbH: München. Stand 09/2018.

7. DIN 10510: Lebensmittelhygiene - Gewerbliches Geschirrspülen mit Mehrtank-Transportgeschirrspülmaschinen – Hygienische Anforderungen, Verfahrensprüfung. 2013–10.

Erstveröffentlichung: Dr. med. Bernhard Hengesbach, Bonn; Dr. med. Bärbel Christiansen, Kiel. HygMed 2007;(32)4:130–131.

Überarbeitet im Januar 2020: Prof. Dr. med. C. Höller (korrespondierende Autorin), Prof. Dr. P. Heeg, unter Mitwirkung von Dr. D. Dygutsch

Zeitpunkt der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in Schwimmbädern

Frage: Als Schwimm-Meister bin ich in einem Hallenbad für die Durchführung und Beaufsichtigung der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen zuständig. Mein Arbeitgeber möchte nun diese Arbeiten in die frühen Morgenstunden verlegen. Dies würde bedeuten, dass eingebrachte Keime sich nach Beendigung des Badebetriebes um 21:00 Uhr bis morgens 5:00 Uhr ungehindert vermehren können. Darüber hinaus verkrustet der Schmutz in dieser Zeit und bildet einen optimalen Nährboden für Mikroorganismen. Ab 07:00 Uhr findet wieder Badebetrieb statt. Ich bin nun auf der Suche nach Untersuchungsergebnissen, die diesen Zusammenhang belegen und auch auf eine ausreichende Einwirkzeit der gelisteten Desinfektionsmittel verweisen.


Antwort: Der Zeitpunkt für die erforderliche tägliche Reinigung und Desinfektion der Flächen in öffentlichen Bädern ist nicht konkret durch Vorgaben festlegt. Die aktuellen Empfehlungen des Umweltbundesamtes [1] besagen hierzu lediglich, dass es erforderlich ist, Hygienepläne zu erstellen, und dass in diesen Plänen „die notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen detailliert beschrieben ...sein sollten“. Weiter heißt es: „Zur Vermeidung von Infektionen ist eine tägliche Reinigung und Desinfektion des Barfuß- und Sanitärbereiches sowie der Sitzflächen mit einem geeigneten Mittel (Liste des Verbundes für angewandte Hygiene [VAH] bzw. des Robert Koch-Institutes [2, 3]) in ausreichender Konzentration und Einwirkzeit erforderlich.“ In der Liste des VAH sind geprüfte Desinfektionsmittel bzw. Kombinations-Reinigungs- und Desinfektionsmittel aufgeführt sowie die abhängig vom Einsatzzweck erforderlichen Einwirkzeiten und Konzentrationen. Die Liste des Robert Koch-Institutes ist für die behördlich angeordnete Desinfektion im Seuchenfall vorgesehen.

Etwas konkretere, aber ebenfalls unverbindliche Aussagen finden sich in der Zeitschrift „Hygieneinspektor“ [4]. Hier ist u. a. angeben, dass aus hygienischen Gesichtspunkten (Vermeidung der Keimvermehrung) sicherlich die Reinigung und Desinfektion nach Betriebsende sinnvoll ist, da hier der Schmutz noch „locker“ sitzt und das Desinfektionsmittel über Nacht mit einer längeren Einwirkzeit und daher in geringeren Konzentrationen angewendet werden kann. Dem stehen allerdings örtliche Gegebenheiten und die Kostensituation gegenüber, wie dies in der Fragestellung zum Ausdruck kommt.

Es ist davon auszugehen, dass der Schmutz- und Keimeintrag nach Antrocknung über Nacht naturgemäß schwerer zu entfernen ist. Daher werden in manchen Bädern am Abend die Flächen mit Wasser abgespült, um den gröbsten Schmutz zu entfernen,. die eigentliche Reinigung und Desinfektion erfolgt dann am nächsten Morgen.

Mit den modernen, auf Wirksamkeit getesteten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, einer adäquaten Reinigungstechnik, dem erforderlichen Equipment und mit geschultem Personal ist es aber heutzutage grundsätzlich auch möglich, den vorhandenen Schmutz des Vortages am darauf folgenden Morgen vor erneutem Beginn des Badebetriebs zu entfernen und die Flächen sicher zu desinfizieren. Entgegen der Durchführung einer desinfizierenden Reinigung in einem Arbeitsgang, wie sie in anderen Bereichen erfolgt, z. B. in Krankenhäusern, hat sich in öffentlichen Schwimmbädern die Reinigung mit anschließender Desinfektion in einem zweistufigen Verfahren bewährt. Damit wird u. a. dem größeren Schmutzaufkommen in Bädern Rechnung getragen.

Geeignete Flächendesinfektionsmittel sind – die neben ihrem bevorzugten Anwendungsbereich im Krankenhaus auch in Bädern verwendet werden sollten – in der Desinfektionsmittel-Liste des VAH [2] unter Angabe der erforderlichen Einwirkzeiten und Konzentrationen aufgeführt.

Somit ist es dem Badbetreiber überlassen, den Zeitpunkt für die erforderliche tägliche Reinigung und Desinfektion der Flächen festzulegen.

Bei der Entscheidung für eine morgendliche Reinigung und Desinfektion sollte jedoch nachfolgendes beachtet werden:

1. Neben der leichteren Schmutzentfernung erlaubt es die abendliche Reinigung und Desinfektion, die Präparate bei verlängerter Einwirkzeit (z. B. 1 Stunde) über Nacht in geringeren Konzentrationen anzuwenden; die morgendliche Durchführung der Arbeiten vor Wiederaufnahme des Betriebes erfordert aufgrund des vorgegebenen Zeitrahmens höhere Konzentrationen des verwendeten Präparates bei verkürzter Einwirkzeit (z.B. < 1 Stunde), um die erforderliche Desinfektion zu gewährleisten.

2. Uns liegen keine Untersuchungen vor, die eine wachsende Keimbelastung ungereinigter Flächen (abends versus morgens) speziell in Schwimmbädern bewiesen hätten. Erfahrungsgemäß sind aber nasse Flächen ein bevorzugter Ort für die Vermehrung von Mikroorganismen, so dass naturgemäß von einer verstärkten Keimbelastung der Flächen bei der morgendlichen Reinigung und Desinfektion ausgegangen werden muss. Mit einer fachgerechten Reinigung und Desinfektion der Flächen unter den oben beschriebenen Voraussetzungen kann man dieser Belastung aber auch nach mehrstündiger Pause über Nacht gerecht werden und den gewünschten hygienisch einwandfreien Zustand der Flächen wiederherstellen. Dabei sollte auch darauf geachtet werden, dass für diese Tätigkeiten genügend Zeit außerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung steht.

3. Die Effektivität von Flächendesinfektionsmaßnahmen lässt sich durch so genannte Abklatschuntersuchungen überprüfen; nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes kann auch der Erfolg von Reinigung und Desinfektion (R/D) in Bädern auf diese Weise getestet werden. Zur Feststellung möglicher Unterschiede in der Qualität der R/D (abendliche versus morgendliche Durchführung) wären derartige Untersuchungen geeignet. Hierzu können geeignete Institute oder Fachunternehmen beauftragt werden. Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, die einzelnen Keimarten zu bestimmen; oftmals reicht es schon aus, die Gesamtkeimzahl zu erfassen. Sehr hilfreich bei der Beurteilung und Interpretation solcher Abklatschuntersuchungen sind die Ausführungen in dem Loseblattwerk „Mikrobiologisch-infektiologische Qualitätssicherung“ der DGMH [5]. Diesbezüglich verweisen wir auch auf die Veröffentlichung des VAH „Schwimmbad – Überprüfung der Desinfektionswirkung von Flächendesinfektionsmitteln“ [6].

 

Literatur

1. Umweltbundesamt: Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung. Empfehlung Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung (2013-12). Bundgesundheitsbl 2014;57(2):258–279.

2. Desinfektionsmittel-Kommission im VAH: Desinfektionsmittel-Liste des VAH. Stand: 1.10.2019. mhp-Verlag GmbH: Wiesbaden. 2019 bzw. jeweils aktuelle Ausgabe oder Online-Portal

3. Robert Koch-Institut: Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren. Bundesgesundheitsbl 2017;60:1274-1297.

4. Schütte M, Dygutsch, D in: Der Hygieneinspektor. Sonderausgabe Bäderhygiene. Bundesverband der Hygieneinspektoren 01/2008. 45–48.

5. Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, Podbielski A, Jatzwauk L (Hrsg.). MIQ22: Krankenhaushygienische Untersuchungen, Teil 1. Loseblattwerk. Elsevier-GmbH: München. Stand 09/2018

6. Hengesbach B, Christiansen B: Überprüfung der Desinfektionswirkung von Flächendesinfektionsmitteln. Desinfektionsmittel-Kommission im VAH (Hrsg.). HygMed 2007;(32)4:130–131. Aktualisierte Fassung vom Januar 2020, Höller C, Heeg, P, Dygutsch D, abzurufen über www.vah-online.de

Erstveröffentlichung: Dr. med. Bernhard Hengesbach, Bonn; Dr. med. Bärbel Christiansen, Kiel. HygMed 2008;(33)6:269-270.

Überarbeitet im Januar 2020: Prof. Dr. med. C. Höller (korrespondierende Autorin), Prof. Dr. P. Heeg, unter Mitwirkung von Dr. D. Dygutsch


Literaturhinweise.

Aus der Fachliteratur:
Hygienewissen qualitätsgesichert und transpararent – eine Herausforderung für alle! (2016)

Welche viruswirksamen Desinfektionsmittel sollten in Gesundheitseinrichtungen eingesetzt werden und in welcher Liste finde ich das passende Desinfektionsmittel? (2015)

Leitlinien in Zusammenarbeit mit VAH
Leitlinie zur Validierung der manuellen Reinigung und manuellen chemischen Desinfektion von Medizinprodukten (2013)

Empfehlungen in Zusammenarbeit mit VAH
Empfehlung zur Überwachung der Wäschedesinfektion mittels Keimträgern (Biomonitore, Bioindikatoren) (2015)

Gemeinsame Mitteilung des Fachausschusses Virusdesinfektion der DVV und der Desinfektionsmittel-Kommission im VAH (Praxisnahe Prüfung Viruzidie) (2013)

Empfehlung zur Kontrolle kritischer Punkte bei der Anwendung von Tuchspendersystemen im Vortränksystem für die Flächendesinfektion (2012)

Stellungnahmen in Zusammenarbeit mit VAH
Stellungnahme des Arbeitskreises Viruzidie beim Robert Koch-Institut. Prüfung und Deklaration der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegen Viren zur Anwendung im humanmedizinischen Bereich erschienen (Schwebke, I., Eggers, M., Gebel, J. et al., Bundesgesundheitsbl 2017;60:353-363) (2017)

Gemeinsame Stellungnahme des VAH und des IHO: Zur Bedeutung von Desinfektionsmitteln im Zeitalter der zunehmenden Antibiotika-Resistenz und der globalen Ausbreitung gefährlicher Viruserkrankungen (2016)

Häufig nachgefragt:
VAH-Testmethode zur Prüfung der Wirksamkeit gegenüber C. difficile veröffentlicht
(in HygMed 10/2016)
(2016)

Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in Sanitäranlagen von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge (2016)

Desinfektionsmitteltestung nach VAH-Methoden und -Anforderungen und nach EN-Normen – was ist der Unterschied? (2022)

Zur Frage der Pilzwirksamkeit von Desinfektionsmitteln (2012)

Zur Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber MRSA (2011)